Hamburg. Hamburg beschließt vorbereitende Untersuchungen zur Ausweisung eines besonderen Entwicklungsgebietes.

Der nordöstliche Bereich der Harburger Innenstadt rückt stärker ins Visier der Hamburger Stadtentwicklung. „Der Senat hat am 14. Januar beschlossen, eine vorbereitende Untersuchung einzuleiten, die prüfen soll, ob sich der östliche Binnenhafen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme eignet“, sagte Harburgs Baudezernent Jörg Heinrich Penner dem Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung. In dem dann ausgewiesenen Entwicklungsbereich kann die Stadt Vorkaufsrechte auf sämtliche Grundstücke des Gebiets ausüben. Zudem müssten sich die Grundeigentümer dem mit dem Bezirk abgestimmten städtischen Entwicklungsziel unterordnen – in Harburg lautet dies: Anknüpfung des östlichen Binnenhafens an die Innenstadt.

Enteignung als letztes Mittel ist erlaubt

Das planerische Instrument liefert das Baugesetzbuch. Demnach können Gemeinden „städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen“ in einem Gebietsteil ergreifen, der eine „besondere Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung“ hat. Zwar hat die Gemeinde öffentliche und private Interessen abzuwägen. Wenn sich aber ein Grundeigentümer nachhaltig quer stellt, kann er als letztes Mittel sogar enteignet werden. In Hamburg gibt es bislang nur zwei städtische Entwicklungsbereiche: die neue Mitte Altona und die Bahnhofsumgebung Diebsteich.

Auch ein Teil der Harburger City wird untersucht

Das für die Voruntersuchung in Harburg abgesteckte Areal erstreckt sich von den Straßen Hafenbezirk und Nartenstraße im Norden über die Hannoversche Straße bis zur große Kreuzung am Fernbahnhof. Auch ein Teil der Harburger City (der Verlauf der B 73 bis Schloßmühlendamm und ein Abstecher bis Karstadt) sollen mituntersucht werden. „Karstadt ist mit einbezogen, falls sich dort einmal etwas tut. Aber das ist bislang nicht absehbar“, sagte Penner. Umgekehrt sind die Bereiche Neuländer Quarree und New-York Hamburger an der Neuländer Straße von den Untersuchungen ausgenommen. Denn dort plant der Investor CG Gruppe bereits ein neues Stadtquartier.

Bezirk und Behörde stimmen sich ab

Mit dem Untersuchungsgebiet betrachten Stadt und Bezirk Bereiche, die sich bislang aus verschiedenen Gründen kaum entwickelt haben und wo aktuell auch keine umfangreichen Veränderungen geplant sind. Hier wäre die Festlegung eines Entwicklungsbereichs das schärfste Mittel, das das Baurecht den Städten und Kommunen in die Hand gibt, um Ortsteile neu zu gestalten. Sie können leichter Flächen erwerben, um ihre stadtplanerischen Ziele umzusetzen und um Spekulationen auf steigende Bodenpreise vorzubeugen. „Wenn die Voruntersuchungen erfolgreich verlaufen sind, wird die Stadt auch kaufen“, sagte Hans Christian Lied, Leiter der Harburger Stadt- und Landschaftsplanung.

Vorerst müssen die vorbereitenden Untersuchungen zeigen, ob sich das ausgewählte Gebiet zum Entwicklungsbereich eignet. In dem Prozess sei die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) federführend, so Lied: „Die BSW wird an die Grundeigentümer herantreten und deren Planungen abfragen. Sofern Vorhaben vorhanden sind, werden sie wie Puzzlesteine in den Entwicklungsbereich eingefügt.“ Die Untersuchungen müssen zunächst ausgeschrieben und das siegreiche Planungsbüro beauftragt werden. Harburgs Stadtplanungschef rechnet damit, dass die vorbereitenden Untersuchungen insgesamt mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen werden. Sollte Hamburg die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme umsetzen, so werde dies in enger Abstimmung mit dem Bezirk geschehen, betonte Penner. „Die Bebauungspläne wird weiterhin der Bezirk machen. Aber sie müssen natürlich mit dem Entwicklungskonzept der Stadt harmonisiert werden“, sagte der Baudezernent.

Unterführung der B 73 am Schlossmühlendamm

Zwei bereits anvisierte Projekte zur allseits als dringlich empfundenen Anbindung des Binnenhafens an die Innenstadt präsentierte das Planungsbüro Raumwerk dem Stadtentwicklungsausschuss. Die Frankfurter Stadtplaner schlagen westlich des potenziellen Entwicklungsbereichs eine breite, einladende Unterführung der B 73 und der Bahntrasse in Höhe Schloßmühlendamm vor. Sie würde direkt in die Harburger Schloßstraße führen und damit die älteste Entwicklungsachse Harburgs wieder im Stadtbild präsent machen.

Landschaftsbrücke ist immer noch aktuell

Auch die bereits heiß diskutierte Landschaftsbrücke über Bundesstraße und Bahngleise in Höhe des Schellerdamms sei noch aktuell, ergänzte Hans Christian Lied. Ausschussmitglied Frank Wiesner (SPD) warnte davor, angesichts der verheißungsvollen, aber teuren Bauprojekte dringend nötige kleine Verbesserungsmöglichkeiten aus dem Blick zu verlieren: „Erst einmal gibt es akuten Bedarf, den unattraktiven Tunnel zwischen der Neuen Straße und der Harburger Schloßstraße zu verbessern.“