Buxtehude. Stadtrat verzichtet auf konkrete Forderung nach einer eigenen Anschlussstelle für Buxtehude. Wie CDU und SPD das begründen.

Nachdem das Verwaltungsgericht Stade kürzlich reichlich überraschend den Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines Buxtehuder A 26-Zubringers aufgehoben hat, gibt es nun erstmals einen offiziellen Beschluss dazu vom Buxtehuder Stadtrat.

Allerdings verabschiedete der Rat mit der Mehrheit von CDU und SPD eine eher unkonkrete „Resolution“ und keine Forderung für eine Trasse. Buxtehude setze sich weiterhin für den Bau einer „zentralen Autobahnabfahrt“ ein, heißt es in der Resolution. Landkreis und Stadtverwaltung sollten zudem „zeitnah“ Konzepte erstellen, um die Ortschaften rund um Buxtehude zu entlasten.

„Gravierende Auswirkungen auf die Stadt“

Die Buxtehuder Wirtschaft und auch die Pendler bräuchten dringend eine eigene Abfahrt, begründete CDU-Fraktionschefin Arnhild Biesenbach den Beschluss, den sie als „Appell“ verstanden wissen wolle. Die Ortschaften wie Dammhausen oder Ketzendorf müssten zudem vom Verkehr entlastet werden, der ohne eigene Abfahrt noch zunehmen werde.

„Dieses Urteil hat gravierende Auswirkungen auf die Stadt“, so Biesenbach. Ob eine Resolution der richtige Weg sei, auf das Urteil zu reagieren, bezweifelt der Grünen-Politiker Benjamin Koch-Böhnke. „Das ist nur Luft, was sie da beschlossen haben“, kritisierte er. Die Linke hatte indes einen anderen Antrag vorgeschlagen. Damit sollte der Landkreis aufgefordert werden, „schnellstmöglich“ als Reaktion eine weiter östlich gelegene Zubringervariante zu planen.

„Buxtehude braucht keine Abfahrt!“

Und Grünen-Fraktionschef Michael Lemke plädierte für eine Anbindung der bereits vorhandenen A 26-Anschlussstelle Jork mit der B 73 bei Neukloster. „Buxtehude braucht keine Abfahrt, mit Jork und Rübke gibt es dann zwei Abfahrten: Buxtehude-West und Buxtehude-Ost“, so Lemke. Eine eigene zentrale Anschlussstelle würde die Situation auf dem jetzt schon überlasteten innerstädtischen Straßennetz hingegen nur noch „verschlimmern“.

Wie berichtet, hatte der Landkreis Stade als Planungsträger eigentlich einen Zubringer über die schmale Rübker Straße geplant. Eine östliche Variante weiter weg von der Wohnbebauung war nicht weiter verfolgt worden, weil sie das Vogelschutzgebiet im Moorgürtel tangiert hätte. Doch Anwohner der Rübker Straße hatten gegen die Pläne geklagt, die eine deutliche Zunahme der Verkehrszahlen direkt an ihren Häusern und in den umliegenden Straßen bedeutet hätte.

Anwohner-Interessen nicht genügend berücksichtigt

Zur Überraschung vieler entschied das Gericht tatsächlich, dass die Anwohner-Interessen nicht genügend berücksichtigt worden seien und hob den Planfeststellungsbeschluss auf. Auch eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht ließ das Verwaltungsgericht nicht zu. Nur durch ein zeitraubendes Berufungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht könnte der Landkreis jetzt versuchen, ein anderes Urteil in höherer Instanz zu bekommen. Noch aber ist offen, welchen Weg der Kreis in dieser Sache nimmt. Man müsse erst das schriftliche Urteil abwarten, hieß es bisher dazu.

Eines aber dürfte klar sein: Ob jetzt eine neue Trasse geplant oder das Verfahren beim OVG neu aufgerollt wird: Eine eigene Buxtehuder Anschlussstelle dürfte noch viele Jahre auf sich warten lassen. Wenn, wie geplant, in zwei bis drei Jahren das nächste A 26-Teilstück zwischen Jork und Neu Wulmstorf freigegeben ist, dürfte daher aller Voraussicht nach der Autobahnverkehr an der Stadt auf längere Sicht vorbeirollen.