Wilstorf . 27 Wohnungen samt Läden in der Rönneburger Straße hätten im April fertig sein müssen. Die Stadt ist praktisch machtlos.
Der Lidl an der Rönneburger Straße floriert. Doch um die 2016 fertig gewordene Filiale herum ist immer noch Ödland. Obwohl der Discounter doch weitere Läden und Wohnungen bauen wollte und sich mit rechtsverbindlichen Erklärungen dazu auch verpflichtet hatte. Per städtebaulichem Vertrag sicherte die Unternehmenszentrale in Neckarsulm der Stadt Hamburg zu, bis spätesten im April 2019 rund 27 Wohnungen und zwei weitere große Ladenflächen auf dem 6.700 Quadratmeter großen Grundstück errichtet zu haben. Doch der Bau hat noch nicht einmal begonnen.
„Lidl ist vertragsbrüchig geworden“, sagte Jörg Penner, Baudezernent im Bezirksamt Harburg. Die Baugenehmigung stammt vom April 2016 und wurde im Februar 2019 noch einmal bis zum 4. April 2020 verlängert. Das Amt verhandele mit dem Unternehmen, sagte Penner. Lidl wolle die vertraglich vereinbarte Zahl an Sozialwohnungen nicht bauen. Gefordert ist ein Drittel. Das Unternehmen gab auf Nachfrage an, sich derzeit in „internen Abstimmungen“ zu befinden. „Unter anderem finalisieren wir die Ausschreibungsunterlagen für den Bau.“ Die Nachfragen zum Vertragsbruch überging Lidl.
Vertragsbruch für Lidl ohne Folgen
Offenbar bleibt er auch weitgehend folgenlos für das Unternehmen. Penner sprach denn auch von einem „schlechten Vertrag“ und gab Webfehler zu. Der Vertrag sieht zwar Geldstrafen vor, wenn der Bauherr mit seinen Leistungen in Verzug gerät. Doch betreffen sie nicht den Hauptgegenstand des Vertrages, den Wohnungsbau, sondern nur die Nebenaspekte wie die Herrichtung von Spielflächen, der Gartenanlage und den Baumschutz. Entsprechend niedrig sind die Strafen laut Penner auch ausgefallen. Über die Höhe machte er allerdings keine Angaben, im Transparenzportal der Stadt sind die entsprechenden Passagen geschwärzt.
Penner kündigte an, alle in Harburg geschlossenen knapp 50 städtebaulichen Verträge überprüfen zu wollen. Die Konventionalstrafen müssten den Unternehmen weh tun und vor allem auch den wesentlichen Vertragsgegenstand, den Wohnungsbau, mit umfassen. Das Versäumnis des Amtes, das er unumwunden auch als sein eigenes bezeichnete, erklärte er mit der 2016 noch gängigen Annahme der Stadtväter, dass der Investor ja bauen wolle und deshalb in diesem Punkt eine mit Konventionalstrafen abgesicherte Vereinbarung von Fristen und Bauvolumina entbehrlich sei. Diese Annahme habe sich als nicht tragfähig erwiesen. Er gehe aber davon aus, dass Lidl bauwillig sei und die Gespräche mit dem Unternehmen dies auch erweisen würden. Lidl gab an, im Frühjahr starten zu wollen. Zum Anteil der Sozialwohnungen sagte Lidl nichts.
Discounter als Wohnungsbauer
Der städtebauliche Vertrag für den Wilstorfer Lidl ist Teil einer Initiative der Stadt, die großen Grundstücke der Discounter besser zu nutzen und nicht mehr nur mit eingeschossigen Flachbauten und oberirdischen Parkplätzen zu versiegeln. Die Unternehmen haben jedoch besonders in der Fläche oft wenig Interesse daran, ihre seriell produzierten Großmärkte mit Wohnungen aufzustocken. Erst mit der Verknappung von Grund und Boden in den großen Städten wendet sich das Blatt langsam zugunsten der Stadt- und Grünplaner. Auch in Wilstorf hätte das Amt gern Wohnungen auch direkt über dem Lidl-Markt gesehen, doch ließ sich der Discounter nur auf die drei- und viergeschossigen Bauten neben dem Markt ein.