Harburg. Das Bezirksamt möchte ein lebendiges Quartier für urbanes Leben, Freizeit und Gewerbe. Die CDU warnt vor Konflikten.
Der Kanalplatz gilt beim Bezirksamt Harburg als die beste Adresse für zusätzlichen Wohnungsbau im Harburger Binnenhafen. Nach dem Zeitplan der Verwaltung könnte bis Juni 2019 das Baurecht geschaffen sein. Den ersten Schritt hat am Montagabend der Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung Harburg und das Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Gleichzeitig haben Harburgs Planungspolitiker aber eine Diskussion darüber ausgelöst, wie viel zusätzliche Bebauung das prestigeträchtige Quartier am Wasser noch verkraften könne, ohne dass die Atmosphäre des früheren Hafens verloren gehe.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Ralf-Dieter Fischer hat mehrere Bedingungen formuliert, die Voraussetzung für die Zustimmung zu zusätzlichen Wohnungsbau am Kanalplatz seien. Dazu zähle, dass der Charme des Binnenhafens und der Schlossinsel erhalten bleiben solle.
Segelmacher dürfe bleiben, so lange er wolle
Die CDU warnt davor, möglicherweise Nutzungskonflikte zu schaffen, die die wenigen bestehenden Hafenbetriebe in Schwierigkeiten bringen oder den Kanalplatz als Veranstaltungsfläche für Feste und Konzerte einschränken. Am Kanalplatz ist die Segelmacherei Raap ansässig. „Dass der Segelmacher so lange bleiben kann, wie er möchte, ist uns wichtig“, betont der Fachamtsleiter für Stadt- und Landschaftsplanung, Hans Lied.
Fischer verlangt zudem, dass die Öffnungszeiten der Drehbrücke und damit der Schiffsverkehr nicht beeinträchtigt werden.
Das Bezirksamt Harburg will am Kanalplatz die in diesem Jahr neu geschaffene Baurechtskategorie „Urbanes Gebiet“ zur Anwendung bringen. Urbane Gebiete sehen ein Nebeneinander von Wohnen, Freizeit und Gewerbe vor. Quirlige, lebendige Viertel also, in denen höhere Lärmwerte als bisher zulässig sind. Bis zu 90 Prozent Wohnbebauung wären in einem Urbanen Gebiet am Kanalplatz zulässig. Davon geht das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung aus. Nach geltenden Baurecht seien maximal 35 Prozent möglich.
„Es täte dem Kanalplatz gut, wenn am Abend mehr Belebung in dem Quartier wäre“, spricht sich Harburgs Stadtplaner Hans Lied für zusätzlichen Wohnungsbau aus. Während die Möglichkeiten zu mehr Wohnungsbau im Binnenhafen wegen Lärmkonflikten mit dem Güterverkehr und bestehenden Hafenbetrieben äußerst limitiert sind, gilt der Kanalplatz als gute Wohnadresse. Erste Ergebnisse einer lärmtechnischen Untersuchung würden das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung bestätigen, dass in dem Gebiet Wohnen möglich sei, sagt Hans Lied.
Wie das aussehen könnte, zeigt die Visualisierung der Architektengesellschaft Limbrock Tubbesing zu einer Bebauung an der Ecke Kanalplatz/Westlicher Bahnhofskanal im Auftrag eines Investors. Das Gebäude würde ein ursprünglich an der Stelle geplantes 65 Meter hohes Hochhaus ersetzen, was die Fraktionen begrüßen. Aber nicht allen gefällt der Kubus, der als Idee präsentiert wurde.
Die Fraktion Neue Liberale spricht sich gegen eine zu massive Blockrandbebauung am Kanalplatz aus. Das sei der „kühnste Traum eines Investors“, sagt Isabel Wiest .Die Verwaltung verfolge die Idee, unterschiedliche Architekturen am Kanalplatz zu realisieren, beschwichtigt Hans Lied. Die Idee sei, mit dem neu zu schaffenden Baurecht zu der historische Städtebaustruktur zurückzukehren. „Wir wollen kein Disneyland machen“, sagt Hans Lied.
Verwaltung will kein Disneyland am Kanalplatz
Auf dem heute stadteigenen Grundstück an der Ecke Harburger Schloßstraße/Kanalplatz hatte einst ein Gasthaus gestanden. Heute belastet eine Hypothek die Bebauung: Die Fläche ist Grabungsschutzgebiet, das bedeutet, Bodendenkmäler sind dort vorhanden oder Archäologen vermuten zumindest welche. Der Bezirk Harburg will archäologische Grabungen mit Geld aus der Förderung für Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) finanzieren. Während die CDU das für rechtlich unzulässig hält, sagt Baudezernent Jörg Penner: „Das dürfen wir, das war auch für uns neu.“