Hamburg. 90.000 Menschen prangern Bewährungsstrafen nach Gruppenvergewaltigung als zu milde an. Experten sehen wenig Chancen für Revision.
Der Richter Georg Hallbach sah die Aufregung kommen: „Das Strafmaß mag einem Teil der Öffentlichkeit milde erscheinen“, sagte der Jurist im Prozess gegen fünf junge Täter, die eine 14-Jährige im Februar in Harburg vergewaltigt und in der Kälte zurückgelassen hatten (das Abendblatt berichtete). Dennoch sei es richtig, vier der Angeklagten auf Bewährung zu verurteilen. „Es kommt einzig darauf an, was erzieherisch geboten ist“, so Hallbach. Doch auch eine Woche nach dem Urteil reißt die Empörung nicht ab.
Am Freitagnachmittag hatten bereits 90.000 Menschen eine Online-Petition unterzeichnet, die das Urteil als zu milde kritisiert. „Mir geht es um die Akzeptanz der Justiz in unserer Gesellschaft“, schreibt der Initiator Stefan Mertens. Er distanziere sich klar von Rechtspopulisten. Aber das vorliegende Urteil habe mit dem „moralischen Rechtsempfinden“ der Bürger nichts mehr zu tun. Die vier jungen Männer, welche sich an dem Mädchen vergingen, müssten ins Gefängnis. Die Petition läuft weiter, obwohl die Staatsanwaltschaft sehr schnell Revision einlegte.
Gruppenvergewaltigung: Spendenaktion für Opfer
Nach Abendblatt-Informationen überlegt der Initiator, die gesammelten Unterschriften der Staatsanwaltschaft zu übergeben. Diese würde eine Unterschriftenliste aber offenbar nicht annehmen. „Wir konzentrieren uns auf die rechtliche Analyse des Urteils, solche Stimmungsbilder können kein Faktor sein“, sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach.
Derzeit warten die Staatsanwälte auf die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts. Denkbar sind zwei formale Fehler, die zu einer Aufhebung des Urteils führen könnten: Das Strafmaß könnte vom Bundesgerichtshof (BGH) als zu niedrig erachtet werden, wenn das Gericht nachweislich wesentliche Aspekte vernachlässigt oder außer Acht gelassen hat. Ein zweiter Streitpunkt kann die Frage sein, ob für zwei der Angeklagten zunächst eine sogenannte „Vorbewährung“ angezeigt gewesen wäre. Dabei müssen die Angeklagten zunächst weitere Auflagen (etwa Therapiestunden) erfüllen, bevor eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Nach der Staatsanwaltschaft wird auch der Generalbundesanwalt das Urteil selbst überprüfen. Er kann weitere Argumente vorbringen, die Revision der Staatsanwälte aber auch als unbegründet zurückweisen. Der BGH wird den Fall voraussichtlich erst im Frühjahr prüfen. Anschließend könnten die Richter anordnen, dass ein Teil oder der gesamte Prozess am Hamburger Landgericht neu verhandelt werden muss.
Rechtsexperten sehen die Chancen auf eine erfolgreiche Revision aber als eher gering an. „Dem Gericht ist beim Verfassen seiner Urteilsbegründung sehr bewusst, dass Revision eingelegt wurde. Entsprechend wird es versuchen, die Urteilsbegründung wasserdicht zu machen“, sagt Bernd-Rüdeger Sonnen, emeritierter Professor für Strafrecht an der Universität Hamburg. Dass im Strafmaß des Urteils ein eindeutiger Rechtsfehler erkannt werde, kommt in der Praxis selten vor. „Die Richter sind exzellente Juristen und ahnen meist, worauf die Beanstandung abzielen wird“, heißt es aus der Hamburger Justiz. Den Beweis zu führen, dass die Bewährungsstrafe vorschnell verhängt wurde, sei ebenfalls schwierig, aber eher erfolgsversprechend.
Täter zeigten im Gerichtssaal Siegersymbole
Unter Juristen sorgte das Urteil jedoch für keine Empörung. „Eine öffentliche Debatte über das Strafmaß gibt es seit Zeiten der Weimarer Republik – das ist ein wichtiger Teil der Demokratie“, sagt Otmar Kury, Vorsitzender der Hamburger Anwaltskammer. „Es ist aber dringend eine Zurückhaltung geboten“. Im Prozess komme es auf alle Details an, die nur die Beteiligten des Verfahrens kennen, so Kury: „Das Volk spricht nicht das Urteil, sondern der Richter im Namen des Volkes.“
Bei der Verkündung brachen die Familien und Freunde der Angeklagten im Gerichtssaal in Jubel aus, auch die jungen Täter selbst zeigten im Gerichtssaal Siegersymbole. Dieses Verhalten kann der Richter grundsätzlich in sein Urteil mit einbeziehen. Der Richter Georg Hallbach betonte aber, dass die Angeklagten sowohl im Prozess als auch gegenüber ihrem 14 Jahre alten Opfer aufrichtige Reue gezeigt hätten.
Auch in seinem Gerichtssaal hätten Angeklagte schon aus „prozesstaktischen Gründen“ ihre Taten bedauert – im vorliegenden Falle sei die Reue und Scham dagegen aufrichtig. Laut dem Rechtsprofessor Bernd-Rüdeger Sonnen vergisst die Öffentlichkeit häufig die Unterschiede zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht. „Die Schwere der Tat ist bei Jugendlichen für die Strafe weniger relevant als die persönliche Vorwerfbarkeit“, so Rüdeger. „Für den Richter darf es nicht zentral um Bestrafung, sondern um die Zukunft der Angeklagten gehen“.