Hamburg. Mehr als 13.000 Hamburger pochen auf Neuverhandlung im Prozess um Vergewaltigung einer 14-Jährigen.

Nach dem Urteil gegen fünf Angeklagte im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen gibt es Hinweise auf den Verbleib des Tatopfers. Wie berichtet, hatte das Mädchen nicht gegen ihre fünf Peiniger ausgesagt und war seit Mai für das Gericht als Zeugin nicht ermittelbar. Offenbar tauchte sie unter. Rechtsanwältin Christine Siegrot, die das Opfer in der Nebenklage vertrat, sagte dem Abendblatt: Der Prozess, aber auch die enorme Aufmerksamkeit durch die Medien seien für ihre Mandantin „sehr belastend“ gewesen. Dass sie nicht ermittelbar war, bedeute aber nicht, dass sie spurlos verschwunden sei.

Die 14-Jährige lebte zum Tatzeitpunkt in einer vom Jugendamt Wandsbek betreuten Wohngruppe. Wie „Bild am Sonntag“ berichtet, soll inzwischen das Jugendamt Berlin-Charlottenburg für sie zuständig sein.

Milde Strafen für Vergewaltiger

Es war ihre 15 Jahre alte Freundin und Mitbewohnerin Lisa H., die die 14-Jährige in der Nacht zum 11. Februar mit zur Geburtstagsparty an der Bornemannstraße brachte. Nachdem sie derart viel Alkohol getrunken hatte, dass sie zu keinem Widerstand mehr in der Lage war, fielen die vier jungen Männer im Alter zwischen 14 und 21 Jahren über das Mädchen her. Sie malträtierten sie unter anderem mit Flaschen und einer 15 Zentimeter langen Taschenlampe. Lisa H. filmte den Exzess mit ihrem Handy. Dann warfen sie die 14-Jährige bei eisiger Kälte in einen Hinterhof.

Am Ende des viel beachteten Prozesses waren am Donnerstag vier der fünf Angeklagten zu Jugendstrafen zwischen einem und zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden, außerdem erhielten sie Weisungen, beispielsweise eine mehrmonatige Unterbringung in speziellen Jugendeinrichtungen. Nur der Angeklagte Bosko P. (21) muss für vier Jahre hinter Gitter.

Unterzeichner fordern Revision

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – und das soll es nach dem Willen von mehr als 13.000 Menschen auch nicht werden. So viele Unterstützer hat nämlich bereits eine auf der Online-Plattform „Change.Org“ veröffentlichte Petition. „Es kann nicht sein, dass eine vierfache Gruppenvergewaltigung an einer 14-Jährigen mit einer Bewährungsstrafe endet“, schreibt der Initiator der Petition. Darin wird die Hamburger Staatsanwaltschaft aufgefordert, in dem Vergewaltigungsfall Berufung einzulegen. Gemeint ist damit sicherlich das Einlegen einer Revision, die nach Prozessen am Landgericht das einzig verbliebene Rechtsmittel darstellt.

Sollten die Nebenklage, die Verteidigung oder die Staatsanwaltschaft in Revision gehen, müsste der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil auf mögliche Rechtsfehler überprüfen. Theoretisch könnte der Fall sogar zur Neuverhandlung zurück nach Hamburg verwiesen werden.