Harburgs Bezirkspolitiker fühlen sich bei der Suche nach Wohnraum für Flüchtlinge von der Sozialbehörde ignoriert. Das sogenannte Sicherheits- und Ordnungsgesetz werde zu leichtfertig angewendet.
Harburg. Mit dem Zustrom von Flüchtlingen werden sich die Beamten und Mitarbeiter der Harburger Bezirksverwaltung wie auch die Politiker der Harburger Bezirksversammlung noch auf Jahre hinaus beschäftigen müssen. Das war eine der Kernbotschaften, die Bezirksamtsleiter Thomas Völsch während der Sitzung der Bezirksversammlung aussandte.
Und aus der Erkenntnis heraus, dass Flüchtlinge auch in Zukunft nach Deutschland und auch in den Bezirk Harburg kommen werden, lautete seine Ansage, dass nun alles daran gesetzt werden muss, ausreichenden Wohnraum zu schaffen und die Zeit der Notunterkünfte mit Container- und Zeltbauten zu beenden.
Dazu müsse im Bezirk flächendeckend nach Unterbringungsmöglichkeiten im vorhandenen Wohnungsbestand gesucht werden, ebenso nach Flächen für Neubauten. Auf dieser Ebene der Erkenntnis sind sich alle 51 Bezirkspolitiker weitgehend einig. Unterstützt werden auch die Forderungen der Bürgerinitiativen „Neuland und Wetternstraße“, die eine weitere Verdichtung von Flüchtlingsunterkünften im Harburger Kerngebiet ablehnen.
Größere Probleme bereitet nach wie vor die Zusammenarbeit von Behörden, insbesondere der Sozialbehörde (BASFI), mit der Bezirksverwaltung und der Bezirksversammlung. Jüngstes Beispiel: Die BASFI hat beim Bezirksamt einen Bauantrag für acht doppelstöckige Pavillonbauten mit 168 Plätzen gestellt.
Das Baugelände liegt nördlich der Cuxhavener Straße, westlich der Hausnummer 566. Am Dienstag, 7. April, 18 bis 20 Uhr, ist dazu eine öffentliche Informationsveranstaltung des Bezirksamts in der Cornelius-Kirche, Dritte Meile 1, vorgesehen.
Vertreter der BASFI und des Trägers „fördern und wohnen“ sind dazu eingeladen. Diese Prozedur hatte die BASFI offensichtlich umgehen und das Verfahren beschleunigen wollen. Den Bauantrag hatte sie direkt an die Bauabteilung des Bezirksamts gerichtet, ohne zuvor den üblichen Weg über die Bezirksversammlung als Beratungs- und Genehmigungsinstanz zu wählen.
Die Bezirksversammlung prüft in einem ordentlichen Verfahren beispielsweise, ob das ausgesuchte Grundstück für eine entsprechende Nutzung hergegeben werden kann.
Das sogenannte Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG/Polizeigesetz), das von der Hamburger Innenbehörde angewendet wurde, um erweiterte Unterbringungsmöglichkeiten in Notunterkünften auf dem Schwarzenberg für die seit knapp einem Jahr im Postgebäude an der Harburger Poststraße bestehende Zentrale Erstaufnahme (ZEA) zu schaffen, hat die BASFI nun auch wieder für ihren Bauantrag in Anspruch genommen.
Auf gleiche Weise ist das Wohnschiff „Transit“ in den Harburger Binnenhafen gekommen. Ebenso wurde bei der Erweiterung der Wohnunterkunft Lewenwerder verfahren.
SPD-Fraktionsvorsitzender Jürgen Heimath: „Die Harburger Bezirksversammlung ist in Flüchtlingsfragen in fast allen Fällen zu schnellen Entschlüssen bereit. Wir möchten nicht weiter von der BASFI ignoriert werden. Und wir möchten nicht unbegrenzt per Polizeigesetz in unseren Bezirksangelegenheiten übergangen werden. Im Gegensatz zur BASFI hat die Zusammenarbeit mit der Innenbehörde bislang gut funktioniert.“
Der FDP-Abgeordnete Carsten Schuster wirft den Hamburger Behörden bei der Bewältigung des Flüchtlings-Themas insgesamt Planlosigkeit vor und fordert in der Flüchtlingspolitik ein Ende von Konzeptlosigkeit und Intransparenz.
Schuster: „Die zu Bauanträgen eilig durchgeführten Anhörungsverfahren sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Wir fordern, Wohnungsbau für Wohnungslose nach einem sozialen Verteilungsschlüssel massiv voranzutreiben.“