Immobilienwirtschaft kritisiert das neue Bestellerprinzip. Glaubt man den Maklern, dann könnte es dem Wohnungsmarkt die Transparenz nehmen. Das sei nicht gut für die Kunden.
Buchholz Bundestag und Bundesrat diskutieren zurzeit über das Mietrechtsnovellierungsgesetz. Ein Bestandteil: das sogenannte Bestellerprinzip. Gemeint ist damit, dass die Provisionen für Immobilienmakler derjenige zu zahlen hat, der den Makler beauftragt. Bisher ist es üblich, dass der Mieter dafür aufkommt, auch wenn der Vermieter den Makler bestellt.
Dies sorgt vor allem in Städten für Unmut bei Mietinteressenten, die oft mit Dutzenden anderen Bewerbern um eine Wohnung konkurrieren. Sie haben häufig den Eindruck, dass der Makler nicht mehr tut, als die Wohnung zur Besichtigung aufzuschließen.
Im Landkreis Harburg ist dieses Problem weniger gegeben, gleichwohl sehen Makler die Gesetzesänderung kritisch. Die Buchholzer Makler Arndt Bömelburg und Thies Hauschild – Mitglied im Maklerverband IVD und Franchise-Partner bei Remax – würden es befürworten, wenn sich Mieter und Vermieter, beziehungsweise Käufer und Verkäufer, die Kosten teilen.
Zumal sie für beide Seiten Dienstleistungen erbringen. Für den Vermieter übernehmen die Makler das Erstellen des Exposes und des Mietvertrags, die Vorauswahl der Mietinteressenten bis hin zur Bonitätsprüfung und auch die Kosten für die Insertion in Printmedien und Immobilienportalen, so Arndt Bömelburg.
Die Mietinteressenten profitieren von der Marktkenntnis der Makler über die verfügbaren Objekte. „Wir können in einem persönlichen Gespräch, durch qualifizierte Fragen und Bildbeschreibungen die Anzahl der in Frage kommenden Objekte auf maximal drei bis vier Besichtigungen reduzieren. Kein Mietinteressent möchte sich ein Dutzend Wohnungen anschauen, die alle nicht zu seinen Vorstellungen passen“, sagt Thies Hauschildt.
Die beiden Makler aus Buchholz sehen eher die Gefahr, dass Vermieter die Kosten, die sie künftig zu tragen hätten, auf die Mieter abzuwälzen versuchen. Das würde dann wieder zu höheren Mieten und weiterer Unzufriedenheit führen. Kritik gibt’s auch vom Verband. „Das Bestellerprinzip ist kein echtes Bestellerprinzip“, sagt der IVD-Nord-Vorsitzende Axel Kloth.
In der Praxis heißt das: Ein Mieter beauftragt einen Makler mit der Wohnungssuche und schließt mit ihm einen Vertrag. Der Makler schlägt dem Mieter mehrere Wohnungen vor, doch dieser lehnt alle Angebote ab. Der Makler darf diese Wohnungen einem neuen Interessenten nur provisionsfrei anbieten, da es sich um eine Wohnung im Bestand des Maklers handelt. Es spielt dann auch keine Rolle, dass der neue Interessent ebenfalls dem Makler einen Auftrag erteilt hat.
„Wenn das Gesetz unverändert durchkommt, werden Makler kaum noch Mietwohnungen vermitteln“, schätzt Kloth. Auch könnten Mieter die Provisionszahlung verweigern, indem sie behaupten, der Makler kenne die Wohnung ja schon. Es sei schwierig, das Gegenteil zu beweisen. Der Bundesrat sieht diese Problematik ebenfalls gegeben und dringt auf Nachbesserung.
„Für den Makler führt dies zu dem absurden Ergebnis, dass er, um überhaupt eine Provision zu erhalten, einem neuen Mietinteressenten keine Wohnung anbieten kann, die er aufgrund eines Vermittlungsvertrages mit einem anderen Interessenten schon im Bestand hat“, kommentiert der Bundesrat.
„Wenn man die Verbraucher wirklich schützen will, sollte man lieber Qualitätsstandards festlegen“, fordert Kloth daher. In der Tat kann jedermann als Immobilienmakler tätig werden, ohne Sachkenntnisse zu haben. „Die Politik hatte bisher kein Interesse daran, das zu ändern“, bedauert Kloth. Eine entsprechende Maklerqualifikation würde den Markt auch von „schwarzen Schafen“ bereinigen, die zu Massenbesichtigungen bitten. „Der IVD verbietet dies seinen Mitgliedern“, so Kloth.
Der Mieterverein Buchholz sieht im Bestellerprinzip dagegen Vorteile: „Warum soll der Mieter zahlen, nur weil der Vermieter keine Zeit oder Lust hat, sich darum zu kümmern“, fragt der Vorsitzende Werner Quast. Dass Vermieter versuchen könnten, die Mehrkosten auf die Mieter abzuwälzen, zum Beispiel in Form einer Abstandszahlung, hält er für Spekulation.
„Eine Mieterhöhung würde auch nicht greifen, da die Vermieter ohnehin schon versuchen, bei den Mietpreisen das Maximale herauszuholen.“ Oft sei es auch so, dass Vermieter sich selbst um die Mietersuche kümmern, es würden sich dann aber Makler ungefragt dazwischenschalten und Mieter vorschlagen.
„Für die Mieter ist das Bestellerprinzip besser“, sagt Quast. Denn wer eine Wohnung sucht, müsse oft die Kaution für die neue Wohnung zahlen, bevor er die Kaution für die alte Wohnung zurückhat. Dann werde gleich die erste Miete fällig und obendrein noch die Maklerprovision. „Wenn die wegfällt, ist das für den Mieter eine deutliche Entlastung.“
Ein „kleiner“ Vermieter könne sich selbst um Mieter bemühen, und Großvermieter hätten eine Hausverwaltung, die das übernehmen könnte. Aber auch Quast sieht das Überangebot an Maklern kritisch. „Die Makler verkaufen lieber, weil das lukrativer ist. Es gibt aber auch sehr viele Makler, die mit ‚Kleinvieh‘, also Vermietung, verdienen.“
Hans-Reinold Horst, Vorstandsvorsitzender des niedersächsischen Landesverbands der Haus- und Grundeigentümer, rechnet damit, dass Eigentümer sich den Makler künftig sparen werden.
„Höchstens Vermieter, die nicht am Ort wohnen, werden wohl weiterhin Makler einschalten“, glaubt er. Eine Umlage der Mehrkosten auf die Mieter hält er für unwahrscheinlich: „Es ist sehr streng geregelt, was umgelegt werden darf.“ Dass die Hausbesitzer Probleme damit hätten, Aufgaben von Maklern zu übernehmen, sieht er nicht: „Unsere Vermieter sind sehr versiert.“