Insgesamt werden im Landkreis Harburg heute 2341 Kinder eingeschult. Deutlich mehr als im vergangenen Jahr. Da gab es 2075 Abc-Schützen, im Jahr davor waren es 2507 Erstklässler.

Winsen. Heute beginnt für viele Kinder im Landkreis Harburg ein ganz neues Leben: Früher als sonst aufstehen, den Ranzen auf den Rücken schnallen und zum ersten Mal die Schulklasse betreten, in der sie in den nächsten vier Jahren den größten Teil des Tages verbringen werden.

Insgesamt werden im Landkreis Harburg heute 2341 Kinder eingeschult. Deutlich mehr als im vergangenen Jahr. Da gab es 2075 Abc-Schützen, im Jahr davor waren es 2507 Erstklässler. Wenn man die Statistik von 2003 bis 2011 anschaut, bewegte sich die Zahl der Einschulungskinder immer in etwa zwischen 2400 und 2800.

Es gibt einige Schulen im Landkreis, die wegen sinkender Schülerzahlen dazu übergegangen sind, jahrgangsübergreifend zu unterrichten. Dabei sind mehrere Modelle möglich. In den meisten Fällen sitzen Schulanfänger zusammen mit Zweitklässlern in einer Klasse. In der Grundschule Jesteburg hingegen werden einige der 70 Erstklässler mit Schülern der Klassen zwei bis vier zusammen unterrichtet.

Im vergangenen Schuljahr war es noch erlaubt, in der zweiten und vierten Klasse 28 Schüler pro Klasse zu unterrichten

Insgesamt gibt es 46 Grundschulen im Landkreis Harburg. Davon werden vier Schulen mit Außenstandorten betrieben. Zudem gibt es zwei Grundschulen, die an Oberschulen angeschlossen sind und vier Grund- und Hauptschulen. Zum neuen Schuljahr wurde die Schülerhöchstzahl an den niedersächsischen Grundschulen etwas abgesenkt. Jetzt darf es von der ersten bis zur vierten Klasse nicht mehr als 26 Kinder pro Klasse geben. Im vergangenen Schuljahr war es noch erlaubt, in der zweiten und vierten Klasse 28 Schüler zu unterrichten.

Die Kinder müssen die Grundschule besuchen, die dem jeweiligen Wohnort zugeordnet ist. Dafür werden vom zuständigen Träger der Grundschulen Schulbezirke festgelegt. Möchten die Eltern ihren Nachwuchs auf eine andere Grundschule schicken, ist eine Ausnahmeregelung nötig. Die wird nach Auskunft der niedersächsischen Landesschulbehörde nur erteilt, wenn eine „unzumutbare Härte“ vorliegt oder „wenn der Besuch einer anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheint“. Unzumutbar wäre beispielsweise der Schulwechsel innerhalb eines Schuljahres. Zieht also eine Familie um, kann das Kind die bisherige Schule bis zum Sommer besuchen. Ist die zuständige Schule eine Halbtagsschule, aber die Eltern sind wegen ihrer Arbeitszeiten darauf angewiesen, dass ihr Kind eine Ganztagsschule besucht, ist das auch möglich. Umgekehrt können die Eltern sich für eine Halbtagsschule entscheiden, wenn die zuständige Schule eine verpflichtende Ganztagsschule ist.