Stadt Winsen will mit Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht vorläufigen Baustopp erreichen

Winsen. Die Stadt Winsen will gegen Planfeststellungsbeschluss zum Bau und Betrieb der Norddeutschen Erdgasleitung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Klage erheben. Das hat der Verwaltungsausschuss beschlossen. Mit einem Eilantrag will Winsen einen vorläufigen Baustopp erreichen.

Das Bauvorhaben als Ganzes könnte die Stadt selbst bei einem Erfolg der Klage nicht verhindern. Winsen versucht aber vor Gericht die Verlegung der Erdgasleitung auf eine andere Trasse zu erreichen. Nach den derzeitigen Planungen wären Wohngebiete betroffen.

Der von der Stadt beauftragte Rechtsanwalt Michael Günther aus Hamburg, ein Experte für Umwelt- und Planungsrecht, sieht die Erfolgsaussichten der Klage bei nur zehn Prozent. Das hatte er dem Verwaltungsausschuss mitgeteilt. Dennoch will die Stadt Klagen: Der Verwaltungsausschuss sehe das Restrisiko des Projektes als zu groß an und wolle im Interesse betroffener Anlieger jede noch so geringe Chance nutzen.

Private Anlieger und Eigentümer der für den Bau benötigten Flächen hätten bessere Chancen vor Gericht. Im Gegensatz zur Stadt könnten sie die Verletzung von Grundrechten geltend machen. Rechtsanwalt Michael Günther habe sich bereit erklärt, eine Sammelklage und einem gemeinsamen Eilantrag von Stadt und betroffenen Bürgern zu vertreten.

Der Vorhabenträger hatte noch versucht, mit einem neuen Angebot eine Klage der Stadt zu verhindern. Der neue Vorschlag sah vor, für die Unterquerung der Ilmenau, der Luhe und des Stöckter Deiches einen 600 Meter langen Mikrotunnel zu bauen.

Dabei würde die Gasleitung zweieinhalb Meter unter der Erde von einem dicken Schutzmantel aus Stahl umhüllt werden. Die Stadt Winsen lehnte das aber ab.