Hamburg. Promibonus gilt am Flughafen nicht. Der US-Sänger durfte wegen der Nachtflugbeschränkungen nicht mehr abheben. Das ist richtig so!
Da ist man ein umjubelter US-Superstar, und dann wird man nicht entsprechend behandelt? Skandalös! So empfand es jedenfalls Travis Scott, der Hamburg in dieser Woche die Ehre gab und sein persönliches Dilemma gleich über die sozialen Medien öffentlich machte. Genau genommen kam er nur zu einer kurzen Stippvisite in die Barclays Arena, um dort ein Konzert zu geben.
Anschließend wollte der Rapper schnell wieder weg aus Hamburg. Nach London sollte ihn und seine Entourage ein Privatflieger bringen. Aber da hat der Star die Rechnung ohne die Hamburger Nachtflugbeschränkungen gemacht. Denn wir haben hier einen Flughafen mitten in der Stadt (was auch viele Vorteile hat) und nicht ganz weit draußen wie beispielsweise in London, wo es mehrere Airports gibt, von denen man dann aber erst mal stundenlang bis in die City unterwegs ist.
Flughafen Hamburg: US-Star Travis Scott darf nicht mehr abheben
Aber das bringt es in Hamburg eben mit sich, dass rund um den Flughafen viele Menschen wohnen, die nachts schlafen möchten, damit sie am nächsten Morgen nicht gerädert aufwachen. Darauf weisen Fluglärmgegner auch in diesem konkreten Fall wieder hin.
Diese Beschränkungen sind hart errungen. Trotzdem starten und laden viele Flugzeuge auch in der geschützten Zeit zwischen 23 Uhr nachts und sechs Uhr früh. Dafür gibt es jedoch meist gute Gründe. Mehr als 800 Starts und Landungen waren es im vergangenen Jahr, also im Schnitt mehr als zwei pro Nacht.
Travis Scott soll sich in Hamburg mal nicht so aufpudeln!
Ein Superstar, der keine Sekunde länger in Hamburg bleiben will als nötig und deshalb lieber gar keine Übernachtung einplant, hat keine guten Gründe. Weil man ihm den Abflug verwehrt hat, pöbelt er herum und kündigte an, er wolle nie wieder nach Hamburg kommen. Travis Scott soll sich mal nicht so aufpudeln!
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Prominente haben bei Nachtflügen keine Sonderrechte, und das ist genau richtig so. Die Nachtflugbeschränkungen gelten für alle. Ein Sänger, der schnell die Stadt verlassen will, steht nicht in den Ausnahmekategorien. Und das zu Recht.