Hamburg. Wegen Nachtflugverbots durfte der US-Rapper nicht mehr starten. Das gefiel ihm gar nicht, aber „die Regeln gelten für alle“.
Superstars sind daran gewöhnt, dass sie Sonderbehandlungen genießen. Der US-Rapper Travis Scott musste nach seinem Auftritt in Hamburg allerdings feststellen, dass das Nachtflugverbot in der Hansestadt auch für Menschen wie ihn gilt.
Weil er verspätet aus London gelandet war, begann auch sein Konzert in der Hamburger Barclays Arena später als geplant. Und anschließend kam Travis Scott mit seiner Mannschaft so spät beim Geschäftsfliegerzentrum am Flughafen Hamburg an, dass sein Privatflugzeug nach 23 Uhr nicht mehr abheben durfte. Weil er nach Großbritannien ausreisen wollte, war auch die Bundespolizei für die grenzpolizeiliche Kontrolle involviert. Nach der missglückten Abreise schrieb der Sänger bei X (ehemals Twitter), er wolle nie wieder nach Hamburg kommen.
Travis Scott: Keine Sonderbehandlung für US-Sänger am Flughafen Hamburg
„Das ist viel Wind um nichts“, sagt Martin Mosel, Vorstand der BIG-Fluglärm Hamburg. „Da kommt jemand und meint, sich einen Bonus heraussuchen zu müssen, aber die Regeln gelten für alle.“ Denn das Nachtflugverbot sei in Hamburg klar geregelt. Zwischen 23 und 24 Uhr gebe es nur Ausnahmen für verspätete Flugzeuge im Linien- und regelmäßigen Pauschalreiseverkehr, wenn deren ursprünglich geplante Abflug- oder Ankunftszeit vor 23 Uhr liegt.
In derartigen Fällen gelte eine Genehmigung zum Landen und Starten als erteilt, wenn die Verspätung unvermeidbar war (sog. Verspätungsregelung). „Die Unvermeidbarkeit der jeweiligen Verspätung wird von der Fluglärmschutzbeauftragten auf Grundlage der Angaben der jeweiligen Fluggesellschaft im Nachhinein geprüft“, so Mosel.
Passagierflüge nach 24 Uhr seien nur mit einer Einzelausnahmegenehmigung der Fluglärmschutzbeauftragten erlaubt. Zwischen Mitternacht und sechs Uhr früh seien Notfälle und medizinische Flüge sowie Flüge mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. Die Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung nach Mitternacht werde jedoch sehr restriktiv gehandhabt und beruhe stets auf einer Abwägung mit dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung auf Nachtruhe.
Travis Scott: Auch andere Passagiere müssen Reisen gut planen
Für den US-Sänger sei es möglicherweise schwer verständlich gewesen, dass er nicht mehr starten durfte, „während fünf größere Maschinen verspätet gelandet sind“, sagt Mosel. Deshalb könne er bis zu einem gewissen Maß Verständnis für die Verärgerung des Künstlers aufbringen, welcher die hiesigen Gepflogenheiten nicht kennt.
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Aber Travis Scott hätte ja auch von vornherein eine Nacht in Hamburg einplanen können, findet Mosel. „Andere Passagiere müssen ja auch gucken und planen.“ Das passiere aber immer wieder, wenn Prominente meinen, sich besserstellen zu dürfen. „Aber die Regeln gelten für alle“, sagt Mosel. „Es gibt keinen Promibonus.“