Hamburg. Polizei Hamburg rückt zur Tatortsuche in Norderstedt und Langenhorn aus. Beschuldigte Familie ist polizeibekannt.
Ist ein Familienstreit der Auslöser für einen Großeinsatz der Polizei, der sich sogar über die Landesgrenze hinaus erstreckte? Ein anonymer Hinweisgeber soll laut Abendblatt-Informationen am Freitagabend der Polizei in Norderstedt einen vermeintlichen Mordfall gemeldet haben. Alles erlogen?
Das ist bislang bekannt: Gegen 21.20 Uhr wurde das SEK in Hamburg alarmiert. Eine Frau sei in ihrer Wohnung erschossen worden, in der sich auch ein Kind aufhalte. Der Täter sei bewaffnet.
Polizei Hamburg: SEK umstellt Haus in Nordstedt
Die Tat sollte sich laut dem Anrufer in Norderstedt abgespielt haben. Da der Anruf allerdings aus Hamburg-Langenhorn kam, fuhren die Einsatzkräfte nach ersten Ermittlungen zu dieser Adresse. Da sie dort nicht fündig worden, ging es dann für das SEK Hamburg weiter nach Norderstedt.
- Bremsen versagt? Smart rutscht ins Fleet - Fahrer geschockt
- Arzt-Sohn soll Mutter (67) tot geschlagen haben – Haftbefehl
- Nach verheerendem Feuer: Illegale Unterkunft in Billstraße in Hamburg entdeckt
Die Einsatzkräfte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) umstellten das Haus in einer ruhigen kleinen Wohnstraße, stürmten es schließlich. Drinnen trafen sie auf einen Vater mit seinem Kind. Eine Waffe oder eine bedrohliche Lage stellten die Einsatzkräfte nicht fest. Sanitäter und ein Notarzt betreuten die Betroffenen nach dem Schock.
Polizei: Ermittlungen wegen Vortäuschung einer Straftat
Nach Abendblatt-Informationen hängen die beiden Adressen in Langenhorn und Norderstedt zusammen. Hier leben Mitglieder einer Familie, die der Polizei bereits bekannt sind. Offenbar war es auch nicht der erste Hilferuf, den die Polizei erreichte und der sich als haltlos herausstellte. Hintergrund soll ein Familienstreit nach ein Trennung sein.
Den SEK-Einsatz bestätigte ein Sprecher der Polizei Schleswig-Holstein auf Abendblatt-Nachfrage am Sonnabend. Zu weiteren Details wollte er sich aus ermittlungstechnischen Gründen aber nicht äußern. Nur so viel: Man ermittle nun wegen Vortäuschung einer Straftat. Ob man den Großeinsatz dem Anrufenden in Rechnung stellen kann, soll ebenfalls geprüft werden.