Hamburg. Das Landgericht verkündete am Donnerstag das Räumungs-Urteil. Der neue Pächter für die Bäderland-Fläche steht bereits fest.

Das Urteil im lange währenden Streit zwischen Bäderland und dem Betreiber von Schumachers Biergarten am Stadtparksee war zu erwarten: Das Hamburger Landgericht hat am Donnerstagvormittag entschieden, dass Pächter Thorsten Köpp das Lokal räumen muss. „Wir erwarten, dass er die Fläche jetzt verlässt – und zwar sofort“, so Bäderland-Sprecher Michael Dietel nach der Urteilsverkündung zum Abendblatt.

Köpp gibt sich gelassen. „Mit dem Urteil habe ich gerechnet“, sagt er. Es sei aber zunächst nur verkündet worden und müsse noch überreicht werden. Eventuell gehe er auch in Berufung. Etwas Gutes habe der öffentliche Streit mit Bäderland aus seiner Sicht gehabt: „Die Öffentlichkeit weiß jetzt, dass Bäderland, ein städtischen Unternehmen, Wuchermieten von mir verlangt hat.“

Neuer Betreiber will zum Saisonanfang öffnen

Bäderland hatte stets betont, die Miete (20 Prozent vom Bruttoumsatz) sei marktüblich. Der Schwimmbadbetreiber hatte Köpp fristgerecht zu Ende letzten Jahres gekündigt. Doch der 54-Jährige, der den Biergarten seit 19 Jahren betreibt, weigerte sich, auszuziehen. Und öffnete an schönen Tagen weiterhin. Bäderland hatte daraufhin von Mietschulden gesprochen, will nun auf Schadensersatz aber verzichten.

Laut Dietel wurde mittlerweile ein neuer Betreiber für die Fläche am Stadtparksee gefunden. „Die Verträge werden wahrscheinlich innerhalb der nächsten zwei Wochen unterzeichnet.“ Dann stehe einer Eröffnung zur Sommersaison hoffentlich nichts mehr im Wege.