Hamburg. Das Abendblatt verrät, wer Veranstaltungen genehmigt, Termine festlegt und Vorgaben macht. Und wer welche Gebühren erhebt.

In Eppendorf geht es an diesem Wochenende wieder rund. Beim 38. Eppendorfer Landstraßenfest zwischen Eppendorfer Marktplatz und Eppendorfer Baum gibt es traditionell den beliebten Flohmarkt, aber auch einen Kreativmarkt und zwei Livemusik-Bühnen mit Live-Auftritten zahlreicher Bands. Auch für Kinder und Jugendliche gibt es viele Angebote. Und sogar das Wetter dürfte in diesem Jahr mitspielen – sonnig und trocken, aber nicht so heiß, dass die Hamburger lieber an die See fahren.

In beinahe jedem Stadtteil wird in den kommenden Monaten irgendetwas gefeiert. Manche Feste locken Gäste aus der ganzen Stadt an, wie beispielsweise das Eppendorfer Landstraßenfest, zu dem etwa 140.000 Besucher erwartet werden. Aber auch kleinere Feste ziehen reichlich Publikum an. Manche sind eher reine „Fressmeilen“, andere bieten auch jede Menge Kultur. Viele Veranstaltungen sind kommerziell organisiert, andere werden von Bürgervereinen, Kirchengemeinden oder Wohltätigkeitsorganisationen initiiert.

Manchen Anwohnern wird es aber auch mal zu viel. Vor allem im Bezirk Hamburg-Mitte gibt es immer wieder Diskussionen darüber, ob sich dort Großveranstaltungen wie der Schlagermove, die Harley Days, die ESC-Übertragung auf dem Spielbudenplatz und der Triathlon in den Sommermonaten zu sehr ballen und Lärm und Wildpinkler die Bewohner zu stark beeinträchtigen.

Letztlich ist es Sache der Bezirke, diese Feste zu genehmigen. Aber wer entscheidet eigentlich, welche Stände und Angebote es auf den einzelnen Stadtteilfesten gibt? Und wer verdient daran? Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen:

Wer organisiert die Veranstaltungen in den Bezirken?

In der Regel sind es große Agenturen, Anwohner, Bürgervereine, Stadtteilinitiativen oder sonstige Veranstalter. Diese müssen rechtzeitig einen Antrag beim jeweiligen Bezirksamt stellen, um beispielsweise Feuerwehr, Polizei und den zuständigen Regionalausschuss einzubinden.

Wer legt die Termine fest?

Das machen die Veranstalter in Abstimmung mit den Bezirksämtern selbst. „Die Verwaltung prüft, ob Tatsachen gegen den geäußerten Wunschtermin sprechen“, sagt Martin Roehl, Sprecher des Bezirks Altona. Hindernisse wären beispielsweise Baumaßnahmen im öffentlichen Raum oder eine zeitliche Ballung in einem bestimmten Umfeld. Da Veranstaltungen üblicherweise auch mit Lärm verbunden sind, werde auch dieser Aspekt geprüft. „Lautere Veranstaltungen bis 70 Dezibel (das entspricht etwa der Lautstärke eines Staubsaugers, die Red.) dürfen an maximal zehn Tagen im Jahr stattfinden und maximal an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden“, so Roehl. Die Bezirksämter erteilen die für die Nutzung der öffentlichen Flächen erforderliche Sondernutzungserlaubnis.

Welche Auflagen müssen die Veranstalter erfüllen?

Diese werden abhängig von der Veranstaltungsgröße festgelegt. „Je nach Art, Größe und Dauer der Veranstaltung werden unterschiedliche Belange geregelt“, sagt Lena Stich vom Bezirksamt Bergedorf. Das betreffe Sicherheitsauflagen
(Terrorabwehr), Ordnungskräfte, Reinigung, das Bereitstellen von Toiletten, die Betriebszeiten und Regelungen zur Lautstärke. Für das Eppendorfer Landstraßenfest beispielsweise habe man langjährige Erfahrungswerte, was die Zahl der Toiletten betrifft, sagt Miriam Spengler, Sprecherin der Bergmanngruppe, die das Fest organisiert. Auch einen Sicherheitsdienst gebe es und eine Nachtwache, die die Stände und Flächen bewacht und für Sicherheit sorgt, so Spengler.

Gibt es eine bestimmte Höchstzahl an Festen pro Jahr und Bezirk?

Nein. Nur wenn eine übermäßige Belastung der Anwohner befürchtet werde, dann würden andere Standorte gesucht, sagt Daniel Gritz, Sprecher des Bezirks Nord. Laut seinem Kollegen Dennis Imhäuser vom Bezirk Harburg finden Stadtteilfeste in der Regel nur einmal im Jahr am selben Standort statt, „sodass bislang keine Notwendigkeit einer zahlenmäßigen Beschränkung bestand“.

Gibt es Vorgaben für die Zahl der Stände auf einem Fest?

„Das Bezirksamt vergibt die Genehmigung zur Nutzung einer öffentlichen Fläche“, sagt Martin Roehl vom Bezirk Altona. Die Anzahl der Stände sei dabei nicht relevant, vielmehr sei entscheidend, dass die Stände auf der Fläche so positioniert würden, dass Flucht und Rettungswege für Polizei und Feuerwehr zugänglich und ungehindert befahrbar blieben. Die Mischung sei Sache der Veranstalter und nicht Bestandteil der Genehmigungen.

Nach welchen Kriterien vergeben Veranstalter ihre Stände?

„Wir versuchen, mit unseren Gastro- und Verkaufsständen den aktuellen Zeitgeist zu treffen und dem Besucher eine moderne, zeitgemäße Auswahl zu bieten“, sagt Miriam Spengler von der Bergmanngruppe. Beim Eppendorfer Landstraßenfest beispielsweise gibt es ihren Angaben zufolge rund 170 Stände. Etwa die Hälfte der Standbetreiber sei seit vielen Jahren dabei. Es gebe aber immer deutlich mehr Bewerber als Standplätze.

„Es ist eine Veranstaltung für den Stadtteil“, betont Spengler. Ortsansässige Vereine und Institutionen bekämen deshalb kostenlos Platz in Zelten.

Wer legt die Standgebühren für die einzelnen Veranstaltungen fest?

Nach Angaben der Bezirke legen die Veranstalter die Standgebühren selbst fest.

Wie hoch sind die Standgebühren?

"Je nach Bereich und Produkt unterschiedlich“, sagt Miriam Spengler von der Bergmanngruppe, die seit 30 Jahren große Veranstaltungen organisiert – in Hamburg neben dem Eppendorfer Landstraßenfest beispielsweise auch Harley Days, Cruise Days, Duckstein-Festival, Altonale-Straßenfest und Weihnachtsmärkte. „Je nach Veranstaltung und Bereich sind die Standplatzgebühren unterschiedlich“, sagt Spengler. Betreiber können sich bei dem Unternehmen im Internet informieren, welche Kosten auf sie zukommen. Beim Eppendorfer Landstraßenfest beispielsweise liegt die Grundgebühr bei 100 Euro pro Meter. Werden dann an einem Stand alkoholische Getränke ausgeschenkt, muss zudem eine Metergebühr von 318 Euro bezahlt werden. Ein reiner Bierstand kostet pro Meter sogar 344 Euro plus Grundgebühr, Süßwaren beispielsweise 174 Euro (plus Grundgebühr). Möchte jemand Kunst ausstellen, sind die Preise laut Spengler geringer – die Grundgebühr liegt hier beispielsweise nur bei 50 Euro. Anrainer bezahlten ihren Angaben zufolge generell weniger als Anbieter, die von weiter herkommen. Wer bei den Harley Days einen Stand betreiben will, muss tiefer in die Tasche greifen: Als Grundgebühr zahlen Standbetreiber laut Spengler 135 Euro pro Meter, alkoholische Getränke werden mit 549 Euro pro Meter abgerechnet, Süßwaren mit 264 Euro pro Meter

Was verdienen die Bezirke an den Festen?

Es werden Gebühren nach den jeweiligen Gebührenordnungen erhoben. Diese seien maximal kostendeckend, nicht aber gewinnbringend, heißt es in den Bezirken. Ein paar Beispiele für Großveranstaltungen nennt der Bezirk Nord: Für das Straßenfest Eppendorfer Weg am 10. August werden 1092 Euro an Gebühren fällig, für das zweitägige Eppendorfer Landstraßenfest sind es dagegen 31.639 Euro. Für das Uhlenhorster Stadtteilfest (bislang „Dat Uhlenfest“) am 17. und 18. August, das am Hofweg und auf der Papenhuder Straße veranstaltet wird, werden 9912,40 Euro an Gebühren fällig. Für das zweitägige Stadtpark Revival müssen die Veranstalter 7920 Euro an den Bezirk bezahlen. Der Circus Roncalli (Moorweide, 44 Tage) bekommt eine Gebührenrechnung über 39.162 Euro.

Beliebte Feste

  • Eppendorfer Landstraßenfest 22./23. Juni
  • Münzviertel-Straßenfest 22. Juni
  • Harley Days 28.–20. Juni
  • Schlagermove 12.–13. Juli
  • Duckstein-Festival 19.–28. Juli
  • Pride Week 27. Juli bis 4. August
  • CSD 2.–4. August
  • Straßenfest Eppendorfer Weg 10. August
  • Uhlenhorster Stadtteilfest 17./18. August
  • Bergedorfer Stadtfest 23.–25. August
  • Blue Port 6.–15. September
  • Stadtpark-Revival 7./8. September
  • Hamburg Cruise Days 13.–15. September