Hamburg. Die Zufahrten sollen so umgebaut werden, dass ein reines Durchfahren verhindert wird. Aber auch Besucher wären betroffen.

Die Durchfahrt durch den Friedhof Ohlsdorf soll kostenpflichtig werden. Der Aufsichtsrat der Hamburger Friedhöfe hat einen entsprechenden Beschluss gefasst und dem öffentlichen Unternehmen den Auftrag erteilt, den Einsatz eines Schrankensystems auf dem Ohlsdorfer Friedhof zu prüfen.

Auf Anfrage bestätigte das Friedhofsunternehmen, dass der Geschäftsführung derzeit entsprechende Umbauvorschläge vorliegen. Zu den Vorschlägen soll auch ein Schranken- und Bezahlsystem – ähnlich wie bei Parkhäusern – gehören.

Drei Euro für die Friedhof-Durchfahrt

Nach diesen Überlegungen würden künftig Pkw-Fahrer für die Durchfahrt über das knapp vier Quadratkilometer große Friedhofsgelände mit seinen mehr als 200.000 Grabstellen zwischen den Ortsteilen Ohlsdorf, Wellingsbüttel und Bramfeld zur Kasse gebeten. Zur Diskussion stehen dabei Beträge von 50 Cent (für einen mehrstündigen Aufenthalt auf dem Friedhof) und drei Euro (für die Durchfahrt in weniger als 30 Minuten).

Die Rechtslage am Friedhof Ohlsdorf ist eindeutig: Durchfahrt verboten.
Die Rechtslage am Friedhof Ohlsdorf ist eindeutig: Durchfahrt verboten. © Michael Hertel

Das Unternehmen beruft sich auf „teils vehemente Forderungen“ aus der Veranstaltungsreihe „Nachbarschaftscafé“ sowie der Bürgerbeteiligung von 2016. Eine Mehrheit von Beteiligten habe sich dafür ausgesprochen, den Durchfahrer-Verkehr über den Friedhof einzudämmen. Es würden derzeit „intern technische Lösungen diskutiert“, heißt es. Ein Schrankensystem sei aber noch nicht beschlossen. Und mit einer Umsetzung werde es noch dauern, da zunächst außer der Behörde für Umwelt und Energie und dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer auch die Bezirke Nord und Wandsbek sowie die Polizei gehört werden müssten.

Die verkehrsrechtliche Situation sei eindeutig, wie der Leiter der örtlichen Verkehrsbehörde beim PK 36, Ralf Klahn, dem Wochenblatt erklärt hatte: Beim Friedhof Ohlsdorf handelt es sich um Privatgelände. An jeder Einfahrt steht das Schild „Einfahrt verboten“ mit den Ausnahmen Radfahrer, Friedhofsbesucher und HVV. Das pure Durchfahren des Geländes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.