Hamburg. Die Richter müssen über einen Antrag von Anwohnern gegen eine Baugenehmigung entscheiden. Urteil ist wegweisend.

    Im Streit um die Errichtung einer Unterkunft für 700 Flüchtlinge im Stadtteil Klein Borstel wird nach Abendblatt-Informationen in Kürze ein Votum des Oberverwaltungsgerichts erwartet. Die Richter müssen über einen Antrag von Anwohnern gegen eine Baugenehmigung entscheiden.

    Die Anwohner sind nicht grundsätzlich gegen ein Flüchtlingsdorf, halten aber die Unterbringung von 700 Geflüchteten auf so engem Raum für falsch. Die Stadt beruft sich auf Ausnahmeregelungen im Baugesetzbuch. Die Entscheidung der Richter ist für andere Projekte, vor allem für den Bau von Expresswohnungen für Flüchtlinge, wegweisend.