Ein Hamburger Mieter soll auf dem Weg zum Briefkasten mit Hammerschlägen und Messerstichen von seinem Vermieter getötet worden sein.
Hamburg. Ein Hamburger Vermieter muss sich seit Montag wegen Mordes erneut vor dem Schwurgericht verantworten. Der 66-Jährige soll im Februar 2014 seinen 71-jährigen Mieter mit einem Hammer und einem Brotmesser getötet haben. Ende Dezember 2014 hatte das Landgericht den Vermieter wegen Totschlags zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und ihn in die Psychiatrie eingewiesen. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil auf Antrag der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers aufgehoben. Die Schuldfähigkeit und der Tatvorsatz des Angeklagten sowie die Heimtücke des Angriffs seien nicht ausreichend geklärt worden.
Im weiteren Verlauf des Berufungsprozesses werde erneut ein Gutachter die psychische Verfassung des Angeklagten einschätzen, sagte Verteidiger Ralph-Dieter Briel am Rande des Prozesses. Sein Mandant werde sich im Prozess auch schriftlich äußern.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll sich die Tat so abgespielt haben: Als der Mieter morgens seine Zeitung aus dem Briefkasten holen wollte, soll ihn der Vermieter unvermittelt zu Boden geschlagen haben. Dann habe der Angeklagte einen Hammer und ein Brotmesser aus seiner Wohnung geholt, erklärte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Mit dem Hammer soll er seinem Mieter ins Gesicht geschlagen haben; mit dem Messer soll er mehrfach den Hals und Oberkörper des 71-Jährigen attackiert haben. Das Opfer starb noch vor dem Eintreffen der Polizei, die von einer Hausbewohnerin alarmiert worden war.
Mann wies Mieterhöhung zurück
Der 71-Jährige hatte rund sieben Jahre im Haus des Angeklagten gewohnt. 2010 hatte der Vermieter eine Mietpreiserhöhung um 100 Euro angekündigt, die der Mieter nach einer Beratung durch den Mieterbund zurückwies. Dies erzürnte den Angeklagten. Er fühlte sich von nun an von seinem Mieter persönlich angegriffen, wie es im Urteil des Landgerichtes von 2014 heißt. Der Angeklagte soll seinen Mieter mehrmals beschimpft und bedroht und ihn für den Kopf einer konspirativen Bande gehalten haben, die ihn ausspionieren wolle.
Im Oktober 2012 stand der Vermieter eines Abends betrunken mit einer Axt in der Hand in der Wohnung seines Mieters. Als dieser daraufhin flüchtete, schlug er ihn vor dem Haus bewusstlos und wurde dafür vom Hamburger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruchs verurteilt. Von da an soll der Mieter in latenter Angst vor dem Hausbesitzer gelebt haben und immer ein Pfefferspray und ein auf direkten Notruf programmiertes Handy dabeigehabt haben, heißt es im Urteil von 2014.
Im Berufungsprozess muss das Gericht nun prüfen, ob der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzte und den 71-Jährigen heimtückisch tötete. „Ein Opfer, das latent Angst hat, kann zugleich zum konkreten Zeitpunkt arglos sein“, erklärte der Gerichtssprecher.