Hamburg. Das Durchfahren und Parken wird künftig nur Anliegern gestattet. Umbau zur Fahrradstraße soll für Anwohner kostenfrei bleiben.

Entgegen ersten Planungen wird der Leinpfad im Zuge der Umwandlung zu einer Fahrradstraße nun doch auf ganzer Länger zur Anliegerstraße. Ursprünglich sollte nur der Abschnitt zwischen Hudtwalcker- und Klärchenstraße als solche ausgewiesen werden. Durch die neue Regelung sind die Durchfahrt und das Parken künftig nur Anliegern und deren Besuchern, Lieferanten und Kunden gestattet. Zur Kasse werden die Anlieger für die Umwandlung aber nicht gebeten. Das gab die Finanzbehörde am Mittwochnachmittag bekannt.

Nachdem Bezirksamts-Vize Tom Oehlrichs bei der Regionalausschuss-Sitzung am Montag auf Nachfrage gesagt hatte, dass es darüber Gespräche gebe, war unter den Anwohnern Unruhe ausgebrochen. Zunächst hatte es so ausgesehen, als wäre die Grundlage für eine Kostenbeteiligung tatsächlich gegeben. Laut Hamburger Wegegesetz können Anlieger nämlich sowohl an Erschließungskosten (Anschluss an das öffentliche Straßen- und Versorgungsnetz) als auch an Ausbaukosten (Maßnahmen zur Verbesserung des Straßenzustands) beteiligt werden – wobei sich die Höhe ihres Beitrags nach der Größe des Grundstücks und dessen Nutzung richten.

Finanzbehörde will kein Geld von Leinpfad-Anwohnern

Bei der Umgestaltung des Leinpfads zur Fahrradstraße wird ein zweiter Gehweg geschaffen und der Parkraum neu geordnet. Dennoch sei die Gesamtmaßnahme nicht beitragspflichtig, so die Finanzbehörde. Sollten im Zuge des Umbaus weitere, eigentlich beitragspflichtige Schritte anfallen, wären diese so niedrig, dass ihre Erhebung unverhältnismäßig und unwirtschaftlich wäre. „In solchen Fällen sehen wir regelmäßig von einer Erhebung ab“, so Sprecher Daniel Stricker.

In der Vergangenheit war das etwa bei den Umgestaltungen des Krähenwegs (Niendorf), der Stapelstraße (Lokstedt), der Straße Grootmoor (Bramfeld) und der Sylvesterallee (Bahrenfeld) der Fall. Auch am Harvestehuder Weg habe man von der Erhebung von Anliegerbeiträgen für die Herstellung der Fahrradstraße abgesehen.