Hamburg . Ein Bürgerbegehren hatte den Bau von 1400 Wohnungen in einer Kleingartensiedlung in Barmbek-Nord zuletzt ausgebremst. Jetzt darf der Bezirk doch darüber abstimmen.

Der Planungsstopp für mehr als 1400 Wohnungen im Rahmen des Bebauungsplans Winterhude 42 („Pergolenviertel“) ist aufgehoben. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat in einem Beschwerdeverfahren entschieden, dass die Bezirksversammlung des Bezirksamtes Hamburg-Nord über das Bauvorhaben zwischen Alte Wöhr und Hebebrandstraße entscheiden darf - und das trotz eines hiergegen gerichteten Bürgerbegehrens.

Mit dem Begehren „Eden für Jeden“ will ein Zusammenschluss aus Kleingärtnern die Wohnbebauung des Areals verhindern, auf dem sich bisher Kleingartenanlagen befinden. Als der Bezirk das Bürgerbegehren für unzulässig erklärte, klagte die Initiative dagegen.

Per Eilantrag wollte die Initiative erreichen, dass der Bezirk den entsprechenden Bebauungsplan nicht beschließen darf, solange die Gerichtsentscheidung über das Bürgerbegehren noch aussteht. Durch die Langsamkeit des Verfahrens gewannen die Kleingärtner Zeit, in denen die Planungen ruhten. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag jedoch ab. Eine hiergegen gerichtete Beschwerde der Initiative hat das Oberverwaltungsgericht nun zurückgewiesen.

„Jetzt kann die Bezirksversammlung am Donnerstag endlich die Beschlussfassung vornehmen, die sie ursprünglich schon für Dezember letzten Jahres angesetzt hatte“, sagte Bezirksamtsleiter Harald Rösler (SPD) am Montag. „Durch die Klage wurde das Verfahren aber so verzögert, dass der reguläre jährliche Kündigungstermin für Kleingärten Anfang Februar nicht mehr erreicht werden konnte.“ Der Bau der 1400 Wohnungen - davon 60 Prozent öffentlich gefördert- werde sich dadurch voraussichtlich verschieben. (schrö)