Die Grünen im Bezirk Nord wollten die Benutzungspflicht für Radwege auf der Langenhorner Chaussee abschaffen. Endgültige Entscheidung im Herbst 2014 geplant.
Hamburg. Auf der Langenhorner Chaussee gilt auch in Zukunft die Radwegebenutzungspflicht. Ein Antrag der Grünen auf Aufhebung eben dieser Regelung ist in der jüngsten Sitzung des Regionalausschusses von SPD, FDP und CDU abgelehnt worden.
Seit rund zwei Jahren fordern die Grünen, dass der Radweg an der Langenhorner Chaussee auf die Straße verlegt werden soll. Als Gründe nennen sie den ihrer Meinung nach schlechten Zustand der Fahrradwege und die erhöhte Sicherheit, die durch die Mitbenutzung der Fahrbahn erreicht werden könne.
Thorsten Schmidt, Mitglied im Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Langenhorn: „Die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig: Ist ein benutzungspflichtiger Radweg unpassierbar, darf die Straße benutzt werden. Das gilt sowohl bei temporären Hindernissen wie parkenden Autos oder Schneehaufen als auch bei dauerhaften Problemen durch Baumwuchs und schlechtem Zustand des Fahrwegs. Faktisch hat jeder Radfahrer an der Langenhorner Chaussee also schon heute die Möglichkeit, die Straße zu benutzen.“
Laut Thomas Domres, Fraktionschef der SPD Nord, sei bekannt gewesen, dass die Entscheidung an der Langenhorner Chaussee jetzt noch nicht getroffen werden könne. „Wir wollen erst abwarten, wie sich der Radstreifen auf der Fahrbahn an der Alsterkrugchaussee bewährt“, so Domres. Die Arbeiten an der Alsterkrugchaussee dauern noch an. „Im kommenden Herbst schauen wir uns die Unfallstatistik an und entscheiden dann, ob die Maßnahme auch an anderer Stelle sinnvoll ist“, so Domres. Diese Vorgehensweise sei von Anfang an so kommuniziert worden.