Die BWVI lehnte einen entsprechenden Antrag ab. Grüne im Bezirk Hamburg-Nord verärgert: “Da wird mit der Gesundheit der Anwohner gespielt.“

Hamburg. Am Krohnstieg und am Gehlengraben müssen Anwohner auch weiterhin mit nächtlichem Straßenlärm leben: Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) lehnte vor Kurzem einen Antrag aus dem Bezirk Nord ab, in dem für diese Straßen ein nächtliches Tempolimit von 30 km/h gefordert wurde.

Besonders die Bezirksfraktion der Grünen hatte sich dafür starkgemacht, die Geschwindigkeitsbegrenzung am Krohnstieg und am Gehlengraben zwischen 22 und 6 Uhr von 50 km/h auf 30 km/h zu senken. Bei ihnen sorgt die Entscheidung gegen das Tempolimit für Ärger: „Da wird mit der Gesundheit der Anwohner gespielt“, sagte die Grünen-Bezirksabgeordnete Carmen Wilckens. „Es ist seit Langem erwiesen, dass Lärm krank macht.“ Mit einer nächtlichen Temporeduzierung könne der Lärmpegel kostengünstig und zeitnah gesenkt werden – doch werde dem Verkehr zu häufig uneingeschränkt Priorität gegeben, beklagte Wilckens. „Diese Haltung sollte man mal überdenken.“

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Ein Tempolimit von 30 km/h würde nicht nur in puncto Lärm eine Entlastung für die Anwohner bedeuten: „Auch für die Sicherheit wäre Tempo 30 förderlich“, sagte die Grünen-Bezirksabgeordnete angesichts des schweren Unfalls , der sich in der Nacht zum Mittwoch am Krohnstieg ereignet hatte. „Erwiesenermaßen fallen Unfälle bei geringerem Tempo nicht so folgenreich aus.“

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Die BWVI bestätigt zwar, dass sich der Lärmpegel durch eine Herabsetzung des Tempolimits von 50 auf 30 km/h um 2 bis 3 dB(A) senken ließe. Doch gehe es im Falle von Krohnstieg und Gehlengraben in den betreffenden Abschnitten um Hauptverkehrsstraßen, deren Funktionalität durch eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung eingeschränkt werden könnte. Der Verkehr drohe sich dann in kleinere Nachbarstraßen zu verlagern, heißt es in der Begründung.

Der Krohnstieg ist eine Zubringerstraße zur A7. Pro Tag fahren hier 13.500 Fahrzeuge je Richtung. (fröh)