FDP und SPD fordern, das Gebäude von 1890 zu schützen. Dass dem Antrag auf Denkmalschutz stattgegeben wird, ist unwahrscheinlich.

Hamburg. Die Tage des grünen Hauses an der Hufnerstraße 122 in Barmbek-Nord scheinen gezählt. Aktuell hält das Denkmalschutzamt das Gebäude für nicht schutzwürdig. Medien berichteten, darunter auch abendblatt.de, dass das Bezirksamt Hamburg-Nord plant, das Haus abzureißen. Auf dem Gründstück soll ein Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit etwa 24 Wohnungen geplant sein. Das rief Politker von FDP und SPD auf den Plan. Sie stellten am gestrigen Dienstag bei dem Unterausschuss für Bauprüfangelegenheiten Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg einen Antrag auf Denkmalschutz und forderten somit eine erneute Prüfung des Grundstücks und seiner Bebauung.

Das Haus, um das es geht, ist in Barmbek-Nord einzigartig. Erbaut im Jahr 1890 wurde es als einziges Wohnhaus in der Umgebung vom Bombenhagel des Zweiten Weltkriegs verschont. Seit Jahrzehnten ist es im Besitz der Familie Schmidt. Über ein halbes Jahrhundert lebten hier Karla und Adolf. Doch seitdem sie ausgezogen sind, steht das Haus seit langem leer.

Mit der Antragsstellung soll bewirkt werden, dass sich der Leiter des Bezirksamts Nord, Harald Rösler, beim Denkmalschutzamt für die Schützung des Gebäudes einsetzt. Zudem soll der mögliche Abriss des Gebäudes weiter hinausgezögert werden. "Wir wollen verhindern, dass einfach so Fakten geschaffen werden. Während des laufenden Antragsverfahrens wird nichts passieren, was das Gebäude gefährdet", sagt der FDP-Bezirksabgeordnete Claus-Joachim Dickow. Das grüne Haus präge den Stadtteil und sei ein wichtiges Zeugnis aus der Geschichte von Barmbek-Nord vor der Backsteinära.

Dass dem Antrag auf Denkmalschutz stattgegeben wird, hält Stefan Nowicki, Sprecher der Kulturbehörde, für unwahrscheinlich. "Das Denkmalschutzamt hat das Haus an der Hufnerstraße bereits mehrfach geprüft und ist immer wieder zu dem Ergebnis gekommen, dass dass es sich nicht um ein denkmalschutzwürdiges Gebäude handelt." Die Veränderungen an dem Haus, wie zum Beispiel die Verlegung des Hauseingangs, würden zu schwer wiegen, um eine Denkmalschutzwürdigkeit zu begründen. Auch die Tatsache, dass es sich in diesem Bereich der Straße um das einzige erhlatene Beispiel jener handele, wirke sich nachteilig aus. (ric)