Hamburg. Die HAW hatte vom AStA angemietete Räume aus Angst vor Sach- und Personenschäden fristlos gekündigt. Jetzt entschied das Amtsgericht.

Die Aktionskonferenz, auf der Proteste gegen den G20-Gipfel beraten werden sollen, darf wie geplant am 3. und 4. Dezember an der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) stattfinden. Das Hamburger Amtsgericht hat jetzt einem Antrag des AStA der HAW entsprochen. Die Studentenvertreter hatten die Räume bereits Anfang November angemietet und am Donnerstag einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die kurzfristig von der Hochschule ausgesprochene Kündigung eingereicht.

AStA: Vorwürfe der HAW "aus der Luft gegriffen"

Begründet hatte die HAW die Kündigung damit, dass der AStA nur als „Strohmann“ fungiere. Man habe nicht gewusst, welche anderen Gruppen die Aktionskonferenz unterstützen und daran teilnehmen würden. Zudem ginge von der Konferenz die Gefahr von Sach- und Personenschäden aus. „Das ist schlichtweg aus der Luft gegriffen“, so AStA-Vorstand Christoffer Bethmann. Er vermute hinter der Kurzfristigkeit der Kündigung eine politische Motivation zur Verhinderung der Konferenz. „Wir hoffen, uns nicht weiter mit Kriminalisierung und Delegitimationen von Gegenprotesten beschäftigen“, so Bethmann weiter. „Durch den Beschluss des Gerichtes kann der AStA sich nun mit der Studierendenschaft weiter auf die Planungen der Proteste und Debatten zum Thema G20 konzentrieren.“

Auch Interventionistische Linke äußert sich

Auch Nico Berg, Sprecher der Interventionistischen Linken, betont: „Dass andere Gruppen ebenfalls zu der Konferenz einladen, war dem Hochschulpräsidium seit längerem bekannt. Der eigentliche Strohmann ist der Hochschulpräsident, der mit seinem versuchten Konferenzverbot für die G20-Proteste nicht die Interessen der Hochschule, sondern des Hamburger Senats und der Sicherheitsbehörden vertreten hat.“