Hamburg. Ein Fan des Kultklubs hatte die Kampagne im Netz gestartet, um das Haus zu kaufen. Die Immobilie soll bald zwangsversteigert werden.

Der Golden Pudel Club fällt derzeit einem Streit unter den Eigentümern zum Opfer. Erst am Montag wurde bekannt, dass der Hamburger Kultclub am St. Pauli Fischmarkt am 20. April zwangsversteigert werden soll. Am Dienstag hatte ein Fan eine Crowdfunding-Kampagne zur Rettung des Szeneladens gestartet. Nach Rücksprache mit den Eigentümern des Golden Pudel Clubs hat der Mann die Kampagne bereits nach einem Tag gestoppt.

800.000 Euro sollen zusammenkommen

Unter dem optimistischen Aufruf „Let’s buy Golden Pudel Club“ hatte der User Michael Aniser einen Aufruf veröffentlicht, um den Club zu retten und der Gemeinschaft zur Verfügung stellen. Seinen Online-Aufruf hatte Aniser optimistisch mit einem Zielbetrag von 800.000 Euro versehen.

Nicht zu verachten ist, dass bereits nach einem Tag 64 Menschen Beträge von fünf bis hundert Euro gespendet hatten. So kamen bis Mittwochnachmittag 1289 Euro zusammen. Der Aufruf sollte noch 49 Tage lang im Netz stehen. Am frühen Mittwochabend hat der Mann die Kampagne aber wieder gestoppt.

"Nach heutiger Rücksprache mit dem Golden Pudel Club, habe ich entschieden, die Crowdfunding-Kampagne zu stoppen", schreibt Aniser auf der Seite der Kampagne und bedankt sich für die Unterstützung der Spender in der kurzen Zeit. Das Geld werde selbstverständlich zurückgezahlt.

Eigentümer können bei Versteigerung mitbieten

Wie berichtet, scheint der Club nach einem jahrelangen Streit unter den Besitzern dem Ende geweiht. Der schillernde Buchautor Rocko Schamoni betreibt den Pudelclub im Erdgeschoss des Gebäudes, Wolf Richter verfügt über das Obergeschoss. Beide sind jedoch gleichberechtigte Eigner als „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR). Nun soll das gesamte Gebäude versteigert werden.

Es handelt sich dabei um eine Teilungsversteigerung, die einer Zwangsversteigerung ähnelt. Demnach dürfen die Eigentümer den Verkaufserlös behalten, dieser muss gemäß ihren Anteilen an der Immobilie verteilt werden. Die beiden zerstrittenen Eigentümer dürfen selbst auch mitbieten. Auf einem Online-Immobilienportal können die Daten zu dem Gebäude abgerufen werden.