Hamburg. Wer Sperrmüll oder Elektrogeräte abgeben will, muss im Zweifel seinen Ausweis vorzeigen. Schuld ist die Neuregelung der Kfz-Zulassung.
Seit Jahresanfang können Autofahrer ihr Kennzeichen auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland mitnehmen. Den zuständigen Behörden soll die Änderung Arbeitsaufwand ersparen. Andere stellt diese Neuerung jedoch vor Probleme. So etwa die Stadtreinigung Hamburg.
Denn wer Sperrmüll, Grünabfälle oder Problemstoffe auf einem der zwölf städtischen Recyclinghöfe abgeben wollte, dem reichte bisher das Autokennzeichen, um zu belegen, dass der Müll aus einem Hamburger Haushalt kommt. Jetzt sagt das Kennzeichen aber nichts mehr über den Wohnort des Fahrers aus. Die Folge: Die Mitarbeiter der Stadtreinigung müssen an den Auffahrten der Recyclinghöfe genauer hinschauen - und verlangen im Zweifel auch mal den Personalausweis.
Auswärtige könnten kostenfreie Abgabe ausnutzen
„Auf unseren Recyclinghöfen dürfen nur Bewohner der Stadt ihre Wertstoffe abgeben, weil sie in Hamburg ihre Entsorgungsabgabe zahlen“, sagt Stadtreinigungsprecher Reinhard Fiedler. Gesonderte Gebühren für die Müllabgabe werden vor Ort zwar für Baumaterialien, Restmüll, Altöl und ausgediente Reifen erhoben.
Kostenfrei entsorgt werden können auf den Recyclinghöfen jedoch etwa Sperrmüll, Elektrogeräte, Altkleider oder Problemstoffe und bis zu einem Kubikmeter Grünabfälle. „In Schleswig-Holstein wiederum werden dafür teilweise Gebühren erhoben“, sagt Fiedler. Um zu verhindern, dass Nicht-Hamburger die kostenfreie Entsorgung der städtischen Recyclinghöfe auszunutzen, müsse ab sofort strenger kontrolliert werden.
Dennoch keine grundsätzliche Ausweispflicht
Entgegen anderer Medienberichte herrsche auf den Recyclinghöfen jedoch keine grundsätzliche Ausweispflicht, sagt Fiedler. „Unsere Mitarbeiter fragen an der Zufahrt jeden Autofahrer, ob er Müll aus einem Hamburger Haushalt abgeben will. Die meisten zücken dann selbst den Ausweis, dies ist die einfachste Variante“, sagt Fiedler.
Wer aber keinen Ausweis dabei habe, dem werde die Zufahrt nicht verwehrt. „Nur bei größeren Mengen, oder Transportern mit einem Gewerbeaufdruck sollten unsere Mitarbeiter genauer hinsehen und im Zweifel den Personalausweis kontrollieren“, sagt Fiedler. „Oder sie lassen den Fahrer eine sogenannte Abgabeerklärung unterzeichnen, die bestätigt, dass der Müll aus einem Hamburger Haushalt stammt.“