Vor knapp einem Monat verstarb die dreijährige Yagmur. Im Fernsehen übt ein Hamburger Fachanwalt nun heftige Kritik am zuständigen Jugendamt. Er wirft ihm grobe Fahrlässigkeit vor.

Hamburg. Im Fall der in Hamburg verstorbenen, drei Jahre alten Yagmur erhebt der Hamburger Fachanwalt für Pflegekinderrecht, Peter Hoffmann, schwere Vorwürfe gegen das Jugendamt Hamburg-Eimsbüttel. Es sei „mehr als grob fahrlässig“, dass die Strafanzeige und ein Gutachten des Hamburger Gerichtsmediziners Klaus Püschel nicht ausreichend beachtet wurden, sagte Hoffmann gegenüber dem NDR Politikmagazin „Panorama 3“.

„Wir haben keine besseren Erkenntnisquellen als die Gerichtsmedizin Hamburg“, so Hoffmann. Das Jugendamt habe in Kenntnis der Strafanzeige und des Gutachtens das Kind geradezu vorsätzlich der Gefahr ausgesetzt. „Wenn eine Strafanzeige von Professor Püschel nicht mehr beachtet wird, dann können wir den Kinderschutz vergessen.“ Die Hamburger Bezirksjugendämter Eimsbüttel und Mitte wollten sich gegenüber „Panorama 3“ nicht äußern – mit Hinweis auf den noch ausstehenden Bericht der unabhängigen Jugendhilfeinspektion.

Kritik an Staatsanwaltschaft

Auch an der Staatsanwaltschaft Hamburg übt Hoffmann Kritik. Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, sie habe Yagmurs Mutter nicht zur Vernehmung geladen, weil diese bereits zu einer Vernehmung durch die Polizei nicht erschienen sei. Anwalt Peter Hoffmann: „Das enthebt doch nicht der Verpflichtung weiterer Ermittlungen. Es besteht der dringende Verdacht der Kindesmisshandlung. Und wenn dieser Verdacht besteht, dann muss geklärt werden, wer diese Tat begangen hat. So verstehe ich die Aufgabe der Staatsanwaltschaft.“ Er habe den Eindruck, dass hier nicht mit der „gesetzlich vorgesehenen Konsequenz“ gearbeitet worden sei.

Dass das Amtsgericht Hamburg-St. Georg eine Rückführung des Kindes zu seinen Eltern nicht verhinderte, kritisiert Hoffmann ebenfalls. „Das Amtsgericht kann nicht einfach eine Stellungnahme des Jugendamtes zugrunde legen und dann die Akte zumachen. Der Amtsermittlungsgrundsatz des Amtsgerichts in Kindschaftssachen beinhaltet, dass die Frage geklärt wird, wie das Kindeswohl zu sichern ist. Und bevor das geklärt wird das Kind zurückzuführen, halte ich schlicht für eine Katastrophe.“ Vom Amtsgericht St. Georg wollte sich niemand gegenüber „Panorama 3“ vor der Kamera äußern.

Die dreijährige Yagmur war Mitte Dezember 2013 tot in der Wohnung ihrer Eltern in Hamburg-Billstedt aufgefunden worden. Die Eltern stehen unter dem Verdacht, ihre Tochter schwer misshandelt zu haben.