Die Hotels freut es, die Stadt ebenfalls und manchmal auch die Gäste: Hamburgs Hotels sind voll wie nie. Bei Überbuchung gibt’s häufig ein Upgrade. Jedes Ausweichquartier muss der Gast nicht akzeptieren.

Hamburg. Egal ob im Urlaub, bei der Geschäftsreise oder dem Städtetrip, ist das Hotel überbucht, wird es nervig. Zumindest, wenn man erst an der Rezeption erfährt, dass man in ein Ausweichquartier - sprich in ein anderes Hotel - soll. „Damit ist der ursprüngliche Vertrag aufgehoben und der Gast hat Anspruch auf Schadenersatz“, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Das allerdings kommt in der Regel erst, wenn man wieder zu Hause ist. Zunächst braucht man schließlich eine neue Bleibe.

„Da der Vertrag aufgehoben wurde, kann ich mir dann selbst ein anderes Hotel suchen, für das ich auch den Preis erstattet bekomme“, sagt die Verbraucherschützerin.

Der dürfe dann auch über dem des ursprünglich gebuchten Zimmer liegen. „Schwierigkeiten mit der Erstattung kann es natürlich geben, wenn ich mir ein Fünf-Sterne-Hotel suche, ursprünglich aber nur ein Haus mit zwei Sternen gebucht hatte.“

Grundsätzlich bedarf die rechtliche Aufhebung eines Vertrages der Zustimmung der Vertragspartner. Das gilt auch für Hotelbuchungen. „Wenn ich dann einen neuen Vertrag schließe und ein anderes Hotel akzeptiere, lassen sich natürlich die Konditionen neu verhandeln“, sagt Castelló. Da könne man beispielsweise festlegen, dass das Hotel die Taxifahrt zu der neuen Unterkunft übernimmt, oder ein Upgrade heraushandeln.

Viele Hotels haben allerdings sowieso schon vorgesorgt. Smartphones und andere moderne Kommunikationsmittel spielen ihnen zusätzlich in die Hände. „In der Regel informieren die Hotels ihre Gäste bereits vor der Anreise und bieten ihnen ein Ausweichquartier an“, sagt Oliver Staas vom Radisson Blu am Dammtor. Allerdings müsse der Gast das nicht automatisch akzeptieren, gibt Castelló zu bedenken.

Das Radisson Blu hatte in den vergangenen Monaten immer wieder Gäste von anderen Hotels übernommen. „Die waren alle schon vorher informiert und sind gleich zu uns gekommen“, erklärt Staas. Keiner sei verärgert gewesen. „Im Gegenteil, viele Gäste hatten Verständnis und haben sich gleich noch über ein Upgrade gefreut“, berichtet er.

Denn trotz der hohen Auslastung - Hamburg steht nach London und Paris an Platz drei in Europa - will kein Hotel seine Gäste verprellen. „Die kommen sonst nie wieder“, gibt Staas zu bedenken.

Andere Häuser nutzen ihre Schwesterhotels wie das Arcotel Rubin am Steindamm. „Wir haben ein zentrale Registrierung und wenn ein Gast das Rubin buchen will und das schon voll ist, wird er automatisch an das Onyx an der Reeperbahn weitergeleitet“, erklärt Direktor Rainer Müller.

Wenn es doch mal zu einer Überbuchung komme, würden die Gäste im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail informiert.

So oder so, eine Hotelumbuchung kann immer ärgerlich sein, manchmal aber auch zu einem Glücksgriff geraten. Vor allem aber ist das Recht - und in der Regel auch das Wohlwollen der Hoteliers - auf der Seite der Gäste. „Nur für Verdruss und Ärger gibt es eben keine Entschädigung“, sagt Verbraucherschützerin Castelló.