Die Rechtsextremen wollen ihren “Tag der deutschen Zukunft“ in diesem Jahr in Hamburg abhalten und dürfen durch Wandsbek marschieren.

Hamburg. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen von Neonazis am 2. Juni geplanten Demonstrationszug in Hamburg-Wandsbek erlaubt, einen Aufmarsch in der Innenstadt oder in Altona aber untersagt. Das teilte das Gericht am Mittwochabend mit (3 E 1217/12).

Die Rechtsextremen wollen ihren „Tag der deutschen Zukunft“ in diesem Jahr in Hamburg abhalten und haben deshalb bereits mehrere Demonstrationsrouten angemeldet, aber untersagt bekommen. Die Innenbehörde will einen Aufmarsch der Rechtsextremen durch die City oder auf einer Alternativroute in Altona verhindern, weil sie Zusammenstöße befürchtet, und hat ihnen bislang nur eine stationäre Veranstaltung in Wandsbek erlaubt. Dagegen legten die Rechtsextremen Widerspruch ein und zogen vor das Verwaltungsgericht.

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Doch auch das Gericht sieht an beiden Orten „eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Selbst bei einem maximalen Aufgebot könne die Polizei diese Gefahr nicht abwenden. Allerdings müsse den Rechtsextremen ein Demonstrationszug in Wandsbek ermöglicht werden und nicht nur eine Kundgebung an einer Straßenkreuzung. Andernfalls würde ihr Demonstrationsrecht erheblich beschränkt werden. Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. (dpa)

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