Hamburg. Teilkasko-Versicherung kommt für Schäden durch Feuer auf. Was alles erstattet wird und was Versicherer raten.
Schwarze Rauchschwaden, beißender Geruch und brennende Autos am Straßenrand. Ursula Schiedewitz steht schluchzend vor einem Mehrfamilienhaus am Anfang der Elbchaussee. Der Firmenwagen der Tierheilpraktikerin ist komplett ausgebrannt. „Ich weiß nicht, wie ich jetzt arbeiten soll“, sagt sie. Gewaltbereite Demonstranten waren am frühen Freitagmorgen durch die Elbchaussee gezogen, hatten Wagenscheiben eingeschlagen und Böller ins Innere geworfen. Die Besitzer stehen vor der Frage: Wer zahlt?
Grundsätzlich gilt: „Eine Teilkasko-Versicherung kommt für Schäden durch Böller, Feuer und für zerstörte Autoscheiben auf“, sagte eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dabei ist es egal, wie diese Schäden verursacht wurden. Wer eine Vollkasko-Versicherung hat, ist zudem gegen Vandalismusschäden, wie etwa Steinwürfe oder Lack-Kratzer, versichert. Schlecht sieht es dagegen aus, wenn nur eine normale Kfz-Versicherung vorhanden ist. Da sich in der Regel keine Verursacher feststellen lassen, bleiben die Geschädigten im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen.
Foto von dem Schaden machen
Die Versicherer raten in allen Fällen, ein Foto von dem Schaden zu machen. Brand- und Vandalismusschäden sollten bei der Polizei angezeigt werden. Zudem wird geraten, möglichst schnell den Versicherer zu informieren und weitere Maßnahmen abzustimmen.
„Es lohnt sich, einen Blick in den Versicherungsvertrag zu werfen“, so die GDV-Sprecherin. In der Regel werde der Wiederbeschaffungswert gezahlt, also der Preis eines gleichwertigen Fahrzeugs auf dem Gebrauchtmarkt. Bei Verträgen mit Selbstbeteiligung wird diese von der Versicherungssumme abgezogen. Ausnahme: Der Wagen ist neu, und die Kaskoversicherung beinhaltet eine Neuwert-Entschädigungsklausel. Dann bekommt der Betroffene bei einem Totalschaden den Kaufpreis ersetzt.
G20-Gipfel – Die Bilder des Tages (8.7.)
G20-Gipfel – Die Bilder des Tages (8.7.)
1/42
Nicht ersetzt werden Schäden oder Sachen, die nicht fest im Auto verbaut sind. Wer also ein mobiles Navigationssystem oder ein Handy im Wagen hat, muss das selbst bezahlen. Immerhin: Bei Teilkasko-Schäden werden die Betroffenen nicht hochgestuft. Anders als bei Vandalismusschäden, die über die Vollkasko-Versicherung abgewickelt werden. Versicherer raten deshalb, Autos unbedingt vor (angemeldeten) Demonstrationen wegzufahren.
Bei Feuerschäden an Gebäuden, etwa wenn ein Brandsatz in ein Haus geschleudert wird, zahlen in der Regel die privaten Wohngebäude- und Hausratversicherungen sowie gewerbliche Sachversicherungen. Sonderfälle sind Glasbruch und Schäden an gewerblichen Bauten, für die zusätzliche Policen notwendig sind. Wie die Sache für Tierheilpraktikerin Schiedewitz ausgeht, blieb zunächst unklar. Am Freitag hatte sie noch niemanden bei ihrer Versicherung erreicht.
Sie haben vermutlich einen Ad-Blocker aktiviert. Aus diesem Grund können die Funktionen des Podcast-Players eingeschränkt sein. Bitte deaktivieren Sie den Ad-Blocker,
um den Podcast hören zu können.