Hamburg. Hamburg hält an dem geplanten Flüchtlingsdorf in Blankenese fest. Kläger könnten sich nicht auf das „Umweltverfahrensrecht“ berufen.

Der Streit um die geplante Flüchtlingsunterbringung am Björnsonweg in Blankenese geht in die nächste Runde: Nachdem Anwohner Baumfällarbeiten blockiert und per Eilantrag beim Verwaltungsgericht einen vorläufigen Baustopp der Flüchtlingsunterkunft erwirkt hatten, wird die Stadt nun am Freitag Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.

Zum Hintergrund: Am Björnsonweg soll eine Folgeunterkunft zur Unterbringung von insgesamt 192 Flüchtlingen in einem Pavillondorf mit neun Gebäuden errichtet werden. Es handelt sich bei der Unterkunft um die erste und bisher einzige in Blankenese. Am Donnerstag hatten Linksradikale zu einer Demo als Zeichen für Solidarität mit Flüchtlingen und für den Bau der Notunterkunft aufgerufen.

Folgeunterbringung wird dringend benötigt

Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge kündigte am Freitagmittag an, Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes einzulegen. Nach Meinung der Stadt tragen die Kläger keine Verletzung von eigenen Rechten vor. Damit können sie sich nicht auf das vorgetragene Umweltverfahrensrecht berufen, heißt es in der Mitteilung.

„Wir halten nach wie vor an unserem Vorhaben fest, diese Unterkunft zu errichten“, sagt Anselm Sprandel, Leiter des Zentralen Koordinierungsstabes Flüchtlinge. „Folgeunterbringungen wie diese werden dringend benötigt, um den geflüchteten Menschen, die einen Anspruch auf einen Platz in einer solchen Unterkunft haben, eine Perspektive für eine gelungene Integration zu bieten.“ Es wäre nicht gut, wenn der Eindruck entstünde, in einzelnen Vierteln gebe es keinen Platz für Geflüchtete. Sprandel: „Deutlich wird aber auch, dass die Unterbringung dieser Menschen weiterhin eine große Herausforderung bleibt – auch in Zeiten, in denen die Zugangszahlen zurückgehen.“