Hamburg. Die neue Busbucht ist so gut wie fertig – darf aber vorerst nicht genutzt werden. Gericht gibt Anwohnern Recht, Behörde reagiert.

Eigentlich fehlt nur noch das Haltestellenschild. Die neue Busbucht vor der roten Altbauvilla ist jedenfalls so gut wie fertig – aber eben auch nur so gut wie. Denn das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat weitere Bauarbeiten für die umstrittene Verlegung der Bushaltestelle Goebenstraße in Hoheluft am Mittwoch vorläufig untersagt.

Anwohner fürchten steigende Lärmbelastung

Im Zuge der Busbeschleunigung des Senates sollte die Fahrbahn näher ans Haus rücken. Die Haltestelle Goebenstraße sollte dabei vom jetzigen Standort vor einer Diskothek und einem Musikladen an die Altbauvilla aus dem Jahr 1898 an der Ecke Im Gehölz/Schulweg versetzt werden. Dagegen wehrten sich die Anwohner und verwiesen unter anderem auf die Lärmbelastung für ihr Wohnhaus. Ihr Protest richtete sich aber auch gegen die Abholzung von vier alten Bäumen (wir berichteten).

Die zuständige Verkehrsbehörde beharrte jedoch auf dem Vorhaben. Die Haltestelle müsse verlegt werden, weil diese heute grundsätzlich nach der Kreuzung angeordnet würden, damit der Bus direkt losfahren kann, sobald der letzte Fahrgast ein- oder ausgestiegen ist. „Hier bedeutet dies etwa 50 Sekunden Zeitgewinn pro Bus“, sagte Behördensprecherin Susanne Meinecke vor einigen Wochen dem Abendblatt. Die Behörde habe drei weitere Standorte geprüft, der jetzt gewählte habe sich als der günstigste erwiesen.

Grenzwerte erheblich überschritten

Das Gericht hat der Stadt mit seinem Beschluss vom Mittwoch jedoch einen Strich durch die Rechnung gemacht und weitere Bauarbeiten für die Fertigstellung der neuen Busbucht untersagt. Zur Begründung hieß es, die Belange der Anwohner seien nicht angemessen berücksichtigt worden. Der bestehende Verkehrslärm überschreite in Bezug auf das Wohnhaus die Grenzwerte erheblich und liege bereits in einem Bereich, der als gesundheitsgefährdend angesehen werde. Der Grenzwert würde demnach bei einer Verlegung der Haltestelle insgesamt deutlich überschritten.

Verkehrsbehörde kritisiert das Gericht

Die Verkehrsbehörde kündigte an, das Urteil vom Mittwoch so nicht akzeptieren zu wollen. "Wir werden das Oberverwaltungsgericht bitten, im Beschwerdeverfahren die Entscheidung zu verändern", sagte Sprecherin Meinecke dem Abendblatt. "Das Verwaltungsgericht hat den Begriff des 'erheblichen baulichen Eingriffs' weit über das bisher übliche Maß ausgedehnt." Außerdem habe das Gericht seinerseits keine öffentlichen Interessen an der Durchführung der Maßnahme berücksichtigt.

"Unabhängig davon werden wir prüfen, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes über das gesetzlich geschuldete Maß hinaus wir möglich sind", so Meinecke. Das Prüfen der bestehenden Lärmschutzmöglichkeiten zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen entspreche dem, was die Behörde bereits im Verfahren angeboten habe.