Moorfleet/Hamburg. In dem im Oktober 2020 begonnen Landgerichtsprozess um ein Großfeuer am Holzhafenufer will die Richterin zu den Plädoyers kommen.

Neun Verhandlungstage waren zu Beginn des Prozesses im Oktober 2020 um das Großfeuer am Holzhafenufer angesetzt. Inzwischen sind es weitaus mehr: Am Freitag war im Hamburger Landgericht der 26. Termin des Verfahrens gegen einen 42-Jährigen angesetzt, der wegen schwerer Brandstiftung angeklagt ist.

Auf dem Gelände eines Sportboothafens und einer Bootsfirma war in der Nacht zum 17. April 2020 ein Großfeuer ausgebrochen. Ein Mechaniker (38) und der ehemalige Hafenmeister verloren dabei ihr sämtliches Hab und Gut. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Laut Anklageschrift soll der 42-Jährige das Feuer aus Eifersucht gelegt haben.

Ein Kuss auf die Wange eines Mechanikers als Auslöser der Tat

Ihm soll ein Foto in die Hände gefallen sein, auf dem seine Ehefrau zu sehen ist, die dem Mechaniker gerade einen Kuss auf die Wange gibt. Dieser wohnte auf dem Gelände in einem Mobilheim, das in der Nacht ebenso in Flammen aufging wie eine Bootshalle, ein Wohnwagen und ein Hausboot.

Der Mechaniker war am Freitag erneut als Zeuge geladen, ebenso ein befreundetes Paar. Alle drei hatten in dem Prozess bereits ausgesagt. Dieses Mal wollten die Richterin und der Anwalt des Angeklagten mehr über ein vermeintliches Video einer Überwachungskamera erfahren. Angeblich soll der Mechaniker in seinem Umfeld erzählt haben, dass es ein Video gibt, auf dem der Täter zu erkennen sei.

Angeklagter bestreitet Kontakte zu den Hells Angels

Laut dem 38-Jährigen habe er jedoch nur gesagt, dass wenn jemand auf Aufnahmen zu sehen sei, würde die Polizei das schon prüfen. Er selbst habe nie Bilder einer Überwachungskamera gesehen, habe nur sein Chef darauf Zugriff. Und auch das befreundete Paar konnte sich nicht daran erinnern, von einem Video gehört zu haben, auf dem ein Täter zu sehen sei.

Zudem wurde der Zeuge mit den Gerüchten konfrontiert, er hege Kontakt zu den Hells Angels und habe einem Dritten 10.000 Euro geboten, damit dieser das Feuer legt, was laut dem 38-Jährigen „völliger Schwachsinn“ sei. Aber auch der 42-jährige Angeklagte sieht sich weiterhin zu Unrecht beschuldigt.

Für die Richterin hätte die Beweisaufnahme schon seit einer Weile beendet sein können

Von Seiten der Kammer hätte die Beweisaufnahme trotzdem schon seit einer ganzen Weile beendet sein können, betonte die Richterin. Beim nächsten Termin in zwei Wochen sollen Fotos der Polizei gesichtet werden. Wenn es dann keine weiteren Anträge von Seiten des Angeklagten und seines Anwalts gibt, könnte man zu den Plädoyers kommen, stellte die Richterin in Aussicht.