Hamburg. Bergedorfer Koalition hakt nach, warum die Stadt Hamburg ihre Praxis bei der Anwendung des Vorkaufsrechts geändert hat.

Auf Initiative der FDP-Fraktion schaltet sich die Bergedorfer Bezirksversammlung nun in den Streit um die Ausübung von Vorkaufsrechten durch die Stadt entlang der sogenannten zweiten Deichlinie ein. FDP, SPD und Grüne haben dazu nun ein Auskunftsersuchen an den Hamburger Senat auf den Weg gebracht.

Entlang der Hauptdeichlinie übt die Stadt bereits seit Langem ihr Vorkaufsrecht aus, wenn Gebäude nicht dem Mindestabstand zum Deich entsprechen. Sie werden gekauft und zum Schutz der Hochwasserschutzanlage abgebrochen. Seit vergangenem Jahr wird das Vorkaufsrecht auch bei Grundstücksverkäufen entlang der zweiten Deichlinie im Landgebiet angewendet, wie auch Dirk Barthel erfahren musste. Der 60-Jährige wollte sein Haus am Allermöher Deich 95 auf dem freien Markt verkaufen, bis die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machte. Laut Barthel erleidet er dadurch einen finanziellen Verlust von mehr als 100.000 Euro.

Zweite Deichlinie: Was ändert sich beim Vorkaufsrecht der Stadt?

Die geänderte Praxis führe zur Verunsicherung bei betroffenen Anwohnern und Eigentümern, ist die Bergedorf-Koalition überzeugt. „Wir wollen verstehen, warum man jetzt von der Praxis der letzten Jahrzehnte abweicht“, sagt Karsten Schütt, Bezirksvorsitzender der FDP.

Die Koalition möchte zudem erfahren, bei wie vielen Grundstücken das Vorkaufsrecht seit dem 1. Januar 2020 bereits umgesetzt wurde und wie viele Grundstücke am Moorfleeter Deich, Allermöher Deich, Schleusendamm, Neuengammer Hausdeich, Vorderdeich, Reitdeich, Ochsenwerder Norderdeich, Tatenberger Deich im Falle eines Verkaufs vom Vorkaufsrecht betroffen wären.

„Es ist wichtig, dass Entscheidungen transparent gemacht werden. Aufgabe von Politik ist es, diese objektiv zu hinterfragen“, sagt Vize-FDP-Fraktionsvorsitzender Stephan Meyns.