Billwerder. Neuregelung im Strafvollzugsgesetz ermöglicht in Hamburg vorzeitige Entlassung. Eine Feier gibt es in Billwerder nicht.

Wer in der Weihnachtszeit aus dem Gefängnis entlassen wird, hat es besonders schwer, wieder Fuß zu fassen. Bei guter Führung können in Hamburg Menschen, die wegen kleinerer Vergehen inhaftiert sind, darum einige Wochen früher entlassen werden. In diesem Jahr kommt eine Art „Corona-Bonus“ hinzu.

Hamburger Strafgefangene profitieren von Weihnachtsamnestie

22 Hamburger Strafgefangene haben in diesem Jahr von einer vorgezogenen Weihnachtsamnestie profitiert – zwölf aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder und zehn aus der JVA Glasmoor. „Darüber hinaus wurden zehn Gefangene von Amts wegen auf gesetzlicher Grundlage vorzeitig entlassen“, sagt Valerie Landau, Sprecherin der Justizbehörde. Durchschnittlich seien 29 Hafttage erlassen worden. Bei zwei vorzeitig entlassenen Häftlingen wurde das Maximum, der Erlass von zehn Wochen Haftzeit, „annähernd ausgeschöpft“.

Wegen der Corona-Pandemie konnten die Häftlinge das Gefängnis sogar schon einen Monat eher als vom Gesetz eigentlich vorgesehen verlassen, wie die Justizbehörde mitteilte. Die Straftäter seien bereits Ende Oktober freigekommen. Die vorzeitige Entlassung solle den Gefangenen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft in Zeiten der Pandemie erleichtern, hieß es.

Aufgrund der Corona-Pandemie fallen Feiern auf den Stationen aus

Aufgrund der Pandemie gibt es diese Weihnachten keine kleinen Weihnachtsfeiern auf den Stationen und in den Betrieben der JVA Billwerder, wie sie in den Vorjahren organisiert worden waren. Bei Gottesdiensten hatte der Anstalts-Chor Weihnachtslieder gesungen. Auf festliche Dekoration soll hingegen nicht verzichtet werden.

Auch Besuche sind wieder möglich. Außerdem dürfen die Gefangenen zusätzliche Telefonate mit Angehörigen führen. Bei „Videobesuchen“ können sie ihre Angehörigen auf dem Tabletbildschirm sehen. Seelsorger stehen für Einzelgespräche zur Verfügung. An Weihnachten gibt es auch in Hamburgs Gefängnissen besonderes Essen, unter anderem Gans. In Billwerder verbüßen 729 Gefangene ihre Strafen.

Gefängnisleitungen prüfen seit 2018 von sich aus

Die traditionelle Weihnachtsamnestie war 2018 neu im Hamburgischen Strafvollzugsgesetz geregelt worden. Statt Gnadenerweisen durch die Behörde auf individuellen Antrag prüfen nun die Gefängnisleitungen von sich aus, wer für eine maximal fünf Wochen vorgezogene Entlassung infrage kommt. Bedingung dafür ist, dass die Betroffenen eine Freiheitsstrafe oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von weniger als einem Jahr verbüßen.

Ihr reguläres Entlassungsdatum muss in die Zeit zwischen dem 1. November und dem 6. Januar fallen. Außerdem müssen sie seit mindestens drei Monaten einsitzen und dürfen sich dort nichts haben zu Schulden kommen lassen. Ausgenommen von der vorzeitigen Entlassung sind auch Gefangene, bei denen eine Ausweisung, Abschiebung oder Auslieferung zu erwarten ist.