Bergedorf. Das Bauwerk, das „Schilfpark“ und „Weidensteg“ verbinden soll, ist eine nahezu unendliche Geschichte. Nun soll es zügig weitergehen.
Wohl selten hat in Bergedorf ein geplantes Bauwerk für so viel Augenrollen, so viele Debatten, und wohl auch Wutausbrüche gesorgt: Seit nunmehr sechs Jahren warten Anwohner, Gewerbetreibende und Investoren genervt auf den Bau der nagelneuen Schleusengrabenbrücke, die die Quartiere „Schilfpark“ und den künftigen „Weidensteg“ verbinden soll. Nun endlich gibt es Fortschritte – und die reale Hoffnung auf einen Baustart Ende dieses Jahres oder Anfang 2022.
Gleich an mehreren Stellen hakte es über die Jahre im System. „Ich habe auch ein paar graue Haare bekommen“, sagt Bergedorfs Baudezernent Uwe Czaplenski wohl nur halb im Scherz. Zum einen war da ein Flächentausch, der notwendig war, um die Brücke mitsamt barrierefreier, langer Rampe bauen zu können. 7000 Quadratmeter für den Brückenkopf brauchte die Stadt Hamburg von Grundstückseigentümer Hans-Werner Maas, der auf der anderen Schleusengrabenseite das Quartier „Weidensteg“ realisiert. Umgekehrt sollte Maas knapp 3000 Quadratmeter städtische Fläche erhalten, die er am „Weidensteg“ zur Oberflächenentwässerung des Quartiers und angrenzender Bereiche braucht. Eine Fläche, die er nach dem Bau einer Regenwasserentsorgung dann allerdings an die Stadt zurückschenken muss.
Investor Maas: „Ich warte nur noch auf den Bezirk“
Klingt nach einem notwendigen, aber für den Investor nicht unbedingt sehr verlockenden Deal – und erforderte tatsächlich lange Verhandlungen. Doch die Weichen sind soweit gestellt, die Partner sind sich einig: „Ich warte jetzt nur noch auf den Bezirk“, stellt Investor Hans-Werner Maas fest.
Wenn das nur so einfach wäre. So richtig offiziell wird der Flächentausch erst mit einem städtebaulichen Vertrag und mit dem Bebauungsplan 113 für den „Weidensteg“ – und an dem wiederum doktert der Bezirk nun schon länger herum. Grund: Immer wieder gab es Nachbesserungswünsche für die Wohngebiete am Schleusengraben, etwa vom neuen Oberbaudirektor. Sein „Weidensteg“-Quartier musste Investor Hans-Werner Maas mehrmals umplanen. Erst sollten es mehr Wohnungen sein, dann aber bitte nicht zu viele und zu hohe, die die Nachbarhäuser verschatten. Bezirk, Stadt und Investor waren sich wohl nicht immer einig. Baudezernent Uwe Czaplenski resümiert jedoch, auf ein einmal gegebenes Wort von Hans-Werner Maas sei immer Verlass gewesen. „Er ist ein Mann vom alten Schlag.“ Derzeit sind nun 710 Wohnungen im „Weidensteg“ geplant.
Der B-Plan 113 soll nun bald ausgelegt werden
Nun soll es zügig weitergehen, um die Brücke sowie den „Weidensteg“ auch bauen zu können. Dazu muss der entsprechende Bebauungsplan 113 zunächst öffentlich ausgelegt werden, was der Stadtentwicklungsausschuss im Juni beschließen soll. Gibt es dann nicht allzu viele Einwände von Bürgern und Institutionen, würde der Bezirk schon mal den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) in die Spur schicken, der die Brücke baut: Er könnte mit den Bauvorbereitungen selbst dann beginnen, wenn der B-Plan noch nicht ganz fertig ist. „Weidensteg“-Investor Hans-Werner Maas ist optimistisch: „Ich bin der Auffassung, dass es Ende des Jahres eine Vorweggenehmigungsreife geben wird.“
Die Verspätung wird jedoch finanzielle Folgen haben: Die Kosten für die Brücke – bis zu 2,2 Millionen Euro stehen dafür seit Jahren bereit – haben sich durch die inzwischen teureren Baumaterialien ein gutes Stück erhöht. Mindestens 2,5 Millionen Euro wird das stählerne Bauwerk nun wohl kosten. Die Stadt Hamburg übernehme aber die Mehrkosten, so Czaplenski. Grund: Im „Weidensteg“ entstehen ja nun auch mehr Wohnungen als ursprünglich geplant, es lohnt sich also.
Der Brückenschlag soll kürzere Weg bringen
Für die künftigen Bewohner des Quartiers, ebenso wie für die Menschen im gegenüberliegenden „Schilfpark“, wird der Brückenschlag über den Schleusengraben enorme Vorteile bringen. Der Weg zu Fuß oder per Rad aus und in Richtung Nettelnburg wird so deutlich kürzer Die Brücke wird mit einer Rampe barrierefrei konzipiert. Zudem muss sie eine gewisse Mindesthöhe aufweisen, damit Fahrgastschiffe unter ihr hindurchfahren können – falls notwendig auch zwei nebeneinander.