Lohbrügge. Das Landgericht sieht die Schuld des 41-Jährigen nicht als erwiesen an. Warum der Mann trotzdem in der Psychiatrie untergebracht wird.
Mit einem Freispruch für den Angeklagten endete am Montag vor dem Hamburger Landgericht ein Prozess wegen Totschlags gegen einen 41-jährigen Mann aus Lohbrügge. Dabei ging es um den gewaltsamen Tod eines Mannes bei einem Trinkgelage in der Wohnung des Angeklagten Ende März 2022 am Röpraredder. Dort sollte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft den auf seinem Sofa schlafenden Bekannten mit einem unbekannten Gegenstand etwa sieben Zentimeter tief in die Brust gestochen haben. Das 43 Jahre alte Opfer starb noch in der Wohnung des Angeklagten.
In der Verhandlung am Montag kamen nach Mitteilung eines Gerichtssprechers nun Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten auf. An dem Trinkgelage am Röpraredder hatten seinerzeit auch zwei Frauen teilgenommen, und die Zeugenaussagen ließen auch den Schluss zu, dass eine dieser beiden als Täterin infrage kommt. Nun wird der Tathergang von Polizei und Staatsanwaltschaft neu ermittelt.
Haftstrafe und Unterbringung wegen zwei anderen Taten
Ursprünglich hatte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von 13 Jahren gefordert und außerdem die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Tatsächlich verhängte das Gericht nun diesen Unterbringungsbefehl. Denn der Prozess am Landgericht wurde mit zwei weiteren Verfahren verbunden.
In einem der Fälle musste sich der 41-Jährige nach Schüssen mit einer Schreckschusspistole auf Enten im Grünen Zentrum Lohbrügge wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. In einem zweiten Fall wurden ihm Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung nachgewiesen. Er hatte im Dezember 2020 bei einem weiteren Trinkgelage einen Bekannten mit drei Schüssen aus einer Softair-Pistole aus drei Metern Entfernung daran gehindert zu gehen.
Wegen dieser beiden Taten verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, die mit der Untersuchungshaft seit Ende März 2022 abgegolten ist, und die Unterbringung in der Psychiatrie.