Lohbrügge. Lohbrügger fuhr in Schlangenlinien über den Röpraredder. Warum ein E-Roller nicht immer eine Alternative zum Auto ist.

Dass dieser Mann offenbar völlig betrunken ist, konnten Zeugen schon kurz vor dem Unfall in Lohbrügge beobachten. So soll der 30-Jährige in der Nacht zu Sonntag mit einem E-Scooter in auffälligen Schlangenlinien über dem Röpraredder gefahren sein, bevor er gegen 1.20 Uhr auf Höhe der Korachstaße gegen einen am Fahrbahnrand geparkten Toyota Coralla fuhr.

Der E-Roller-Fahrer erlitt eine Schürfwunde an der rechten Hand und klagte über Schmerzen an der Nase. Er lehnte zunächst eine Behandlung im Krankenhaus ab, wurde letztlich aber doch in eine Klinik transportiert.

Betrunken auf E-Scooter: Schon ab 0,3 Promille drohen empfindliche Strafen

Dort wurde dem Lohbrügger eine Blutprobe entnommen. Das Ergebnis lag am Sonntag noch nicht vor. Allerdings stellte die Polizei noch am Unfallort nicht nur einen starken Alkoholgeruch bei dem 30-Jährigen fest, er zeigte auch starke Ausfallerscheinungen und hatte Mühe, sein Gleichgewicht zu halten. Die Beamten stellten deswegen seinen Führerschein sicher. Ihm droht nun die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Denn auch der Fahrer eines Tretrollers mit Elektromotor und Akku ist laut Polizei ein Kraftfahrzeugführer und damit gelten für ihn dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer. Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut begeht der Fahrer eine Straftat, wenn er Auffälligkeiten zeigt, wie in Schlangenlinien zu fahren, oder gar einen Unfall verursacht.

Hält die Polizei einen E-Scooter-Fahrer an, obwohl es keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gibt, und stellt einen Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille fest, wird dies als Ordnungswidrigkeit gewertet. Der übliche Strafrahmen liegt bei einem Monat Fahrverbot, zwei Punkten in der Verkehrssünderkartei und 500 Euro Geldbuße. Ab 1,1 Promille ist das Fahren mit einem E-Scooter auch ohne Auffälligkeiten durch Alkohol eine Straftat. Das bedeutet den Entzug der Fahrerlaubnis, drei Punkte in Flensburg und eine Geld- oder Freiheitsstrafe.