Ochsenwerder. Politik gibt den Weg für den Bebauungsplan frei. Neben Häusern sind auch Nahversorger, Kita und Servicewohnungen vorgesehen.
Schon seit Jahren ist bekannt: Die Butterberg GmbH möchte das 2,6 Hektar große Areal an der Ochsenwerder Landstraße, Ecke Schwersweg entwickeln. Ein Nahversorger sowie ein Wohngebiet mit Servicewohnungen, Doppelhäusern, Reihenhäusern sowie zwei Mehrfamilienhäuser sollen dort entstehen. Zudem ist ein Gebäude vorgesehen für eine Kita, Ärzte und weiteres Gewerbe.
Schon im November 2017 hatte die Butterberg GmbH im Einvernehmen mit dem Bezirksamt Bergedorf ein Workshopverfahren ausgelobt. Vier ausgewählte Büros für Architektur und Städtebau in Zusammenarbeit mit Landschaftsplanungsbüros gaben ihre Entwürfe im darauffolgenden Januar ab, wenige Wochen später tagte die Jury und stimmte mehrheitlich für einen Siegerentwurf.
Am Butterberg kann ein neues Wohngebiet entstehen
Doch danach geriet das Verfahren immer wieder ins Stocken, sei es aufgrund noch nicht geklärter Eigentumsverhältnisse des Grundstücks oder Überarbeitungsvorgaben des Siegerentwurfs. Nun kommt wieder Bewegung in die Sache: Am Mittwochabend stimmte der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Bergedorf einstimmig für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens.
Der Stadtentwicklungsausschuss hatte bereits im März 2020 der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens im Grundsatz zugestimmt mit der Maßgabe, dass vorher geklärt wird, auf welchen Flächen die Ausgleiche von Eingriffen in Natur und Landschaft und für geplante Bauflächen im 2. Grünen Ring vorgesehen werden sollen. Das wurde nun in den vergangenen Monaten im Bezirksamt geprüft: Der Bedarf an naturschutzfachlichen Maßnahmen könnte in unmittelbarer Umgebung abgedeckt werden, auf einer etwa 2,8 Hektar großen Fläche, die östlich des Marschbahndamms an das Butterberg-Areal anschließt. Auch innerhalb der Brackkette zwischen Voßort und Elversweg hat ein Eigentümer Interesse signalisiert, ein etwa 0,6 Hektar großes Grundstück für naturschutzfachliche Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen.
Innerhalb des Plangebiets soll es eine Parkanlage geben
Da sich das Plangebiet vollständig im 2. Grünen Ring befindet, muss auch der Eingriff in diesen ausgeglichen werden: Darauf einigten sich die Hamburgische Bürgerschaft und die Initiative "Hamburgs Grün erhalten" und schlossen 2019 den „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“. Demnach sollen Flächen im 2. Grünen Ring nicht bebaut werden. Passiert dies aber doch, soll es nur kleinteilig geschehen und es einen Ausgleich in unmittelbarer Umgebung geben.
Da innerhalb des Plangebiets neben Gebäuden auch eine Parkanlage mit Spielgeräten für Kinder vorgesehen ist, stellt dies nach Auffassung des Bezirksamts bereits einen Ausgleich für Eingriffe in den 2. Grünen Ring dar. Um diesen weiter zu stärken, fordert die Umweltbehörde auch neue Wegeverbindungen, die über das Plangebiet hinausgehen. Innerhalb der Brackkette wurden diese bereits intensiv geprüft, ebenso vom Marschbahndamm zum Ochsenwerder Norderdeich.
Großer Wunsch nach einem Nahversorger in Ochsenwerder
Alle Varianten werden aber nicht realisierbar sein, weil die Eigentümer ihre Flächen für eine öffentliche Wegeverbindung nicht zur Verfügung stellen wollen. Zwei weitere Wegeverbindungen sind weiterhin in der Prüfung, erläuterte Stefan Stitz im Ausschuss: vom Marschbahndamm zur Kirche St. Pankratius sowie in Moorfleet vom Brennerhof zum Moorfleeter Kirchenweg.
Während Jörg Froh (CDU) und Stephan Meyns (FDP) die große Bedeutung des Projekts unterstrichen, sei doch vor allem der Bau eines Nahversorgers in Ochsenwerder schon seit Langem gewünscht, hatten andere Fraktionen noch ihre Zweifel: Liesing Lühr (Grüne) monierte ebenso wie Peter Gabriel (SPD), dass der Ausgleich im 2. Grünen Ring noch nicht abschließend geklärt sei.
Prognose über Verfahrensdauert ist verfrüht
Der Zustimmung zur Einleitung eines B-Planverfahrens stehe aus Sicht von Baudezernent Uwe Czaplenski aber dennoch nichts im Wege: "Schließlich haben sie das Verfahren weiterhin in ihrer Hand", betonte Czaplenski. Denn als weitere Schritte werden die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit beteiligt sowie Städtebauliche Verträge zwischen Projektentwickler und Bezirksamt abgestimmt.
Abzuschätzen, wann tatsächlich am Butterberg eingekauft oder gewohnt werden könne, sei daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich: In Bebauungsplanverfahren finden nicht nur fachliche, sondern auch gesellschaftspolitische Prozesse statt. Wegen dieser vielfältigen Einflüsse sei zum jetzigen Zeitpunkt eine Prognose über die Verfahrensdauer verfrüht, stellte Klaus Wittmann aus dem Bezirksamt fest.