Hamburg. Dringend notwendig oder heiße Luft? Am neuen Körber-Haus in Bergedorf wird es keine Fußgängerquerung geben. Die Gründe.

Dem Wunsch der Bezirkspolitik, eine Fußgängerquerung am neuen Körber-Haus über die B 5 prüfen zu lassen, hat die Polizei eine Absage erteilt. Im Juni hatte die Bergedorfer Jamaika-Koalition aus SPD, Grünen und FDP einen entsprechenden Antrag beschlossen, der nun negativ beschieden wurde.

Neue Ampeln seien kostenaufwendig und nicht an jeder Stelle realisierbar, teilte die Verkehrsdirektion nach Absprache mit dem hiesigen Polizeikommissariat 43 mit. Zudem würden sie einen „starken Eingriff in die Verkehrsabläufe darstellen“, weshalb sie nur nach sehr gründlicher Analyse der gesamten umgebenden Verkehrssituation realisiert werden.

Mehr Verkehrssicherheit durch eine Fußgängerquerung

Verschiedene Merkmale müssen erfüllt sein, etwa der Abstand zur nächsten Querungshilfe/Ampel und die Zahl der Menschen, die hier pro Stunde über die Straße wollen. Es müssen mindestens 50 Menschen sein. Die rechtlichen Voraussetzungen lägen nicht vor.

Die Jamaika-Koalition hatte ihren Antrag damit begründet, dass das neue Körber-Haus vor allem von älteren Menschen genutzt werden wird. Insbesondere Besucher, die mit dem Bus aus östlicher Richtung anreisen, hätten keinen barrierefreien Zugang, müssten Treppe und Tunnel benutzen oder Umwege gehen.

Zu wenige Menschen queren an dieser Stelle die Straße

Dass der Antrag für einen Fußweg über die B 5 am Körber-Haus von vorneherein wegen der gesetzlichen Bestimmungen wenig aussichtsreich war, kritisierte Jörg Froh (CDU) heftig: „Bitte verschonen Sie die Verwaltung künftig mit Ihren verkehrspolitischen Anträgen, die nichts sind als heiße Luft.“