Hamburg. Innerhalb von zwei Stunden wurden 19 Regelverstöße geahndet. Ab Montag gilt für den ÖPNV in Hamburg eine neue Vertragsstrafe.

Seit dem 24. November gilt für den ÖPNV in Hamburg: Zutritt zu Bus und Bahn nur, wer geimpft, genesen oder aktuell getestet ist. Und ein großer Teil der Fahrgäste hält sich offenbar an die 3G-Regel – allerdings längst nicht alle, wie eine große Kontrollaktion mit 16 Prüfdienstmitarbeitern der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) und sieben Polizeibeamten Freitagmorgen auf dem ZOB in Bergedorf ergeben hat.

Wer ohne 3G-Nachweis mit dem Bus unterwegs ist, musste seine Personalien bei den Polizisten hinterlassen. Ein Bußgeld droht.
Wer ohne 3G-Nachweis mit dem Bus unterwegs ist, musste seine Personalien bei den Polizisten hinterlassen. Ein Bußgeld droht. © Isabella Sauer | Isabella Sauer

Corona Bergedorf: 3G-Schwerpunktkontrolle auf dem ZOB

Innerhalb von zwei Stunden haben die Kontrolleure 310 Fahrgäste aus Bussen überprüft. 19 konnten keinen 3G-Nachweis vorlegen. Sie wurden an die Polizisten übergeben, die die Personalien aufnahmen und ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro verhängten. Zudem wurden am Freitag acht Strafanzeigen erstattet: „Drei wegen illegalen Aufenthalts und fünf wegen Schwarzfahrens“, sagt Polizeisprecher Thilo Marxsen.

Viele der Fahrgäste schienen das Kontrollprozedere beim Aussteigen aus dem Bus zu kennen, hielten Impfzertifikat und Fahrkarte bereit. „Die Schwerpunktkontrolle lief relativ ruhig ab. Die meisten Fahrgäste haben dafür Verständnis und freuen sich sogar darüber, da sie sich dann sicherer im öffentlichen Nahverkehr fühlen“, berichtet der Leiter des VHH-Prüfdienstes, Frank Hoffmann, der am Freitag mit vor Ort war. Doch es gebe auch immer wieder Ausnahmen.

Handgreifliche Auseinandersetzungen hat es bisher nicht gegeben

So hatte Fahrkartenprüferin Jessica Kruschke bei Kontrollen schon so einige Diskussionen zu führen. Sehr unangenehme oder gar handgreifliche Auseinandersetzungen habe sie aber bisher noch nicht erlebt. Sie hofft, dass dies auch weiterhin so bleibt. Schließlich gelte ab Montag, 13. Dezember, eine wesentliche Änderung für alle Nutzer des ÖPNV in Hamburg.

„Aktuell stellt die Nicht-Einhaltung der 3G-Regel eine Ordnungswidrigkeit dar, die nur die Polizei aussprechen kann. Wir Kontrolleure können bisher nur die Weiterfahrt untersagen“, erklärt Prüfdienstleiter Frank Hoffmann. Der Hamburger Verkehrsverbund, zu dem auch die VHH gehören, habe die Anpassung der Beförderungsbedingungen beantragt. „Ab kommender Woche soll eine Vertragsstrafe von 80 Euro von unseren Mitarbeitern erhoben werden, wenn Fahrgäste in Bussen keinen 3G-Nachweis erbringen können.“

VHH hat für die kommende Woche zwei weitere Kontrollen geplant

Regelverstöße können dann richtig teuer werden. Denn neben der Vertragsstrafe droht im Wiederholungsfall oder bei mangelnder Bereitschaft, den Nachweis zu erbringen, darüber hinaus ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Für die kommende Woche haben die VHH bereits zwei weitere Schwerpunktkontrollen in ihrem Streckengebiet geplant.