Hamburg. Historisches Gebäude am Altengammer Hauptdeich sollte um ein paar Meter versetzt werden. Nun droht das Projekt zu scheitern.
Die reetgedeckte Kate am Altengammer Hauptdeich prägt dort schon seit fast 400 Jahren das Straßenbild. Nun aber soll das historische Gebäude verschwinden. Zumindest, wenn es nach dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und der Umweltbehörde (Bukea) geht. Denn sie erkennen in dem Gebäude eine Gefahr für den Hochwasserschutz, weil das Haus in den Deichfuß hineinragt und damit auch der geplanten Verbreiterung des Deiches im Wege steht.
Nachdem das vor vier Jahren bei der Deichschau zum Thema wurde, setzte sich die Bergedorfer Lokalpolitik dafür ein, dass das Haus nicht abgerissen oder etwa in ein Museum außerhalb des Bezirks verlagert wird. Deshalb wurde die Idee verfolgt, das Gebäude zu translozieren, also abzubauen und es ein paar Meter weiter im Landesinneren wieder aufzubauen. Der „Umzug“ der Kate schien unmittelbar bevorzustehen, schließlich teilte die Bukea erst vor gut einem Monat mit, dass „grundsätzliche alle Genehmigungen vorliegen“ würden. Jetzt aber droht das Projekt durch das Denkmalschutzamt zu scheitern.
Veto vom Denkmalschutzamt: Darf die historische Kate doch nicht umziehen?
Denn laut Bukea ist einzig das denkmalrechtliche Genehmigungsverfahren für Abbau und Wiederaufbau des Gebäudes noch nicht abgeschlossen und wird noch durch das Denkmalschutzamt Hamburg bearbeitet. Die Mitglieder des Regionalausschusses hatten noch im April darauf gedrängt, dass das Gebäude möglichst bald umzieht. Schließlich sind solche Eingriffe in den Deich aufgrund des Hochwasserschutztes nur außerhalb der Sturmflutsaison möglich, die im September beginnt.
Die Bezirksversammlung forderte das Denkmalschutzamt Hamburg auf, das noch ausstehende denkmalrechtliche Genehmigungsverfahren zeitnah umzusetzen, damit die für die Translozierung vorbereitenden Maßnahmen zügig vor der winterlichen Hochwassersperrfrist umgesetzt werden können. Nun aber ist fraglich, ob das Gebäude überhaupt jemals umziehen wird.
Denkmalschutzamt fürchtet unvermeidbaren Substanzverlust des Gebäudes
Denn das Denkmalschutzamt erteilt dem gesamten Projekt einen ordentlichen Dämpfer: Der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung ist vom Denkmalschutzamt versagt worden, „da durch eine Translozierung des Gebäudes der Denkmalwert des Gebäudes erheblich geschmälert werden würde“, teilt die Behörde für Kultur und Medien (BKM) mit.
Die Kate habe schon immer direkt am Deich gelegen, das Haus sei aus sozial- und konstruktionsgeschichtlichen Gründen und wegen seiner außergewöhnlich markanten Stellung und landschaftsprägenden Funktion ein Kulturdenkmal, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht, erklärt die BKM. Neben dem unvermeidbaren Substanzverlust würde durch eine Translozierung auch die ortsbildprägende Funktion und Authentizität des Denkmals verloren gehen.
LSBG hat Widerspruch gegen denkmalrechtliche Versagung eingelegt
Das Denkmalschutzamt sieht es als nicht ausreichend begründet und nachgewiesen an, dass ein ausreichender Hochwasserschutz nur durch die Herstellung des Regelquerschnitts erreicht werden kann und versagte daher die Translozierung. Zudem würde bisher keine integrierte Gesamtplanung für den Erhalt des baukulturellen Zusammenhangs an der Hauptdeichlinie vorliegen.
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Der LSBG hat derweil Widerspruch gegen die denkmalrechtliche Versagung eingelegt. „Das Denkmalschutzamt ist weiterhin offen für eine gemeinsame, behördenübergreifende Lösungsfindung“, teilt die BKM mit. Darüber hinaus sei die BKM gerne bereit, „den Sachverhalt aus denkmalpflegerischer Perspektive in einem der Bezirksausschüsse darzustellen und, über diesen Einzelfall hinaus, den Sachstand zum Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden in von Hochwasserschutzmaßnahmen betroffenen Gebieten zu erläutern“, so die Behörde.