Hamburg. Der Bezirk Bergedorf hat den rechtlichen Status der Brandruine erneut geprüft. Wie es nach dem Abbruch weitergehen könnte.
Das bei einem Brand im Juli 2023 schwer beschädigte Hotel Heckkaten darf abgerissen werden. Der Bezirk Bergedorf kommt nach einer Prüfung der Rechtslage zum Ergebnis, dass keine Genehmigung für den Abbruch benötigt wird. „Der Fußboden des obersten, zu Aufenthaltszwecken nutzbaren Geschosses liegt unter sieben Metern und die Grundfläche des Bauwerks unter 400 Quadratmetern“, erklärt Bezirkssprecher Lennart Hellmessen.
Aufgrund dieser Eckdaten muss nach Ansicht des Bezirks lediglich das Bauamt informiert werden, sobald das Gebäude abgerissen wurde. Dann kann die Behörde die Hausnummer löschen. Nachdem die Abrissarbeiten an der Kurt-A.-Körberchaussee 114/116 begonnen hatten, hatte das Bezirksamt zunächst eine Prüfung der rechtlichen Situation angekündigt, da kein Abrissantrag gestellt worden war. Ein Blick in die Archivakte des Bauwerks bestätigte jedoch, dass sich der Eigentümer rechtmäßig verhalten habe.
Abriss des Hotels Heckkaten braucht keine Genehmigung
Der Dachstuhl des vermutlich aus dem späten 19. Jahrhundert stammenden Hotels hatte im Juli 2023 Feuer gefangen. Eine Photovoltaikanlage auf Dach erschwerte die Löscharbeiten der Feuerwehr, sodass der Dachstuhl in Teilen einstürzte. Ob auf dem Grundstück ein Neubau errichtet werden soll, steht noch nicht fest. Nach Aussage des Bezirksamts wäre eine Wohnbebauung oder ein neues Hotel grundsätzlich möglich.