Fünfhausen. Geschwindigkeitsbegrenzung wird in eine Richtung angezeigt, in die andere nicht. Was es mit dieser kuriosen Beschilderung auf sich hat.
Verkehrsteilnehmer, die auf dem Durchdeich von der Heinrich-Osterath-Straße in Richtung Süderquerweg unterwegs sind, dürfen auf einem Abschnitt der Straße maximal Tempo 30 fahren. Autos und andere motorisierte Fahrzeuge, die ihnen in dem Bereich entgegenkommen, könnten jedoch schneller unterwegs sein. Denn auf dem Durchdeich gibt es die kuriose Situation, dass die Tempo-30-Zone in die eine Richtung angezeigt wird, in die andere jedoch nicht.
Noch dazu wird sie in die eine Richtung aufgehoben, obwohl sie zuvor nicht angezeigt war – in die andere wiederum nicht aufgehoben, obwohl die Tempo-30-Zone zuvor angezeigt war. Aber das soll bald ein Ende haben, wie Bergedorfs Verkehrspolizeichef Björn Schramm im Regionalausschuss ankündigte. In der jüngsten Sitzung hatte ein Anwohner noch einmal nachgefragt, was es denn mit der uneinheitlichen Beschilderung auf sich habe. „Die Anordnung ist gefertigt und die Schilder bestellt“, stellte Björn Schramm fest. Daher soll bald aus allen Richtungen der Anfang und das Ende der Tempo-30-Zone zu erkennen sein.
Tempo-30-Zone auf dem Durchdeich soll einheitlich beschildert werden
Die Bezirksversammlung Bergedorf hatte im Oktober 2022 mit einem Antrag den Wunsch auf Tempo 30 auf dem Durchdeich zwischen Süderquerweg und Heinrich-Osterath-Straße geäußert. Eine Prüfung der Bergedorfer Verkehrspolizei, Innenbehörde und Verkehrsdirektion ergab jedoch ein unauffälliges Unfalllagebild auf der Straße. Und allein eine geringere Fahrbahnbreite und schmale Gehwege begründeten keine erhebliche Gefahr, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt, hieß es in der Begründung der Innenbehörde, warum eine durchgängige Festlegung von Tempo 30 auf dem Durchdeich rechtlich nicht möglich wäre.
Gerade im Bereich der Hausnummern 128 bis 176 wurde aber beidseitig stark wechselseitig geparkt, was besonders großen Fahrzeugen und Bussen der VHH (Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein) Probleme bereitete. Teilweise mussten sie über Bordsteine oder Gehwege fahren, um die geparkten Fahrzeuge zu umfahren, hieß es in der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung, mit der im vergangenen Sommer die Ausweisung von Parkständen und ein Zonenhalteverbot angeordnet wurden. Seitdem dürfen Fahrzeuge in dem Bereich nur noch in den markierten Parkflächen geparkt werden.