Fünfhausen. Politik wollte die Geschwindigkeit auf der Verbindungsstraße drosseln. Warum das als unverhältnismäßig eingeschätzt wird.

Auf einigen Abschnitten des Durchdeichs, etwa beim Zebrastreifen in Höhe des Lauwegs oder auf Höhe der Grundschule, ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits auf 30 km/h reduziert. Wenn es nach der Bergedorfer Bezirksversammlung geht, sollte allerdings auf gesamter Länge der Verbindungsachse zwischen den Vier- und Marschlanden und Bergedorf Tempo 30 gelten. Damit solle vor allem Schulkindern das eigenständige Erreichen der Schule und auch des Spielplatzes am Nachmittag erleichtert werden, hieß es im Antrag, der im Oktober 2022 auf den Weg gebracht wurde.

Dem erteilt die Straßenverkehrsbehörde in Absprache mit der Bergedorfer Verkehrspolizei nun aber eine Absage: Die Anordnung von Tempo 30 auf dem Durchdeich über die zwei bereits bestehenden Tempo-30-Strecken hinaus sei rechtlich nicht möglich. Denn eine geringe Fahrbahnbreite und schmale Gehwege allein würden keine erhebliche Gefahr begründen, die das allgemeine Risiko erheblich übersteige. „Es wäre nicht verhältnismäßig, dass jeder Verkehrsteilnehmende seine Geschwindigkeit auf einer Strecke von 1600 Metern zu jeder Tages- und Nachtzeit auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h reduzieren müsste“, lautet die Einschätzung.

Durchdeich ist kein Unfallschwerpunkt

Schließlich habe die Auswertung der Unfälle in den Jahren 2019 bis 2021 ein unauffälliges Bild ergeben. In den vergangenen Jahren wurden zwar zwei Unfälle registriert, die allerdings nichts mit der Geschwindigkeit der beteiligten Fahrzeuge zu tun hatten: So wurde in 2022 auf Höhe der Grundschule ein Junge angefahren, als der ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten auf die Straße lief. Das Kind wurde leicht verletzt. Zudem übersah ein Pkw-Fahrer beim Öffnen seiner Tür eine Radfahrerin, die allerdings entgegengesetzt der Fahrtrichtung auf dem Gehweg unterwegs war. „Nach erfolgter Unfallauswertung und Prüfung des Einzelfalls ist eine erhebliche Gefahrenlage im Durchdeich nicht erkennbar“, heißt es in der Antwort.