Hamburg. Zwei Männer sollen in der „Schweinebucht“ Sportboot-Besatzung bedroht und geschlagen haben. Darunter auch eine Schwangere.
In der sogenannten „Schweinebucht“ auf der Dove-Elbe geht es meist ganz gemächlich zu. Nicht umsonst ist die Gegend rund um die Inseln in der Tatenberger Bucht im Volksmund auch als „Rentnerbucht“ bekannt, schippern dorthin in den Sommermonaten viele Sportboote aus den umliegenden Yachthäfen, um entspannt vor Anker zu liegen. Allerdings nicht an einem späten Abend im Juni 2019: Da gerieten die Besatzungen einer Motoryacht und eines Sportboots derart aneinander, dass sich zwei Männer am Montag, 15. Januar, vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten müssen.
Die beiden Angeklagten L. (49) und K. (47) waren mit der Motoryacht „Devil Inside“ auf der Dove-Elbe unterwegs. In der „Schweinebucht“ trafen sie auf das Sportboot „Erika“. Zwischen L. und dem Sportbootführer der „Erika“ kam es zunächst zu einem Streit: L. soll dem Erika-Kapitän gedroht haben, ihn umzubringen. Anschließend soll L. von der „Devil Inside“ auf die „Erika“ gesprungen sein und dort auf eine schwangere Frau und ein weiteres Besatzungsmitglied eingeschlagen haben.
Seeschlacht in der Schweinebucht: Freizeitkapitäne stehen vor Gericht
Die beiden wurden dabei verletzt und erlitten Kratzer. Der Erika-Kapitän sowie ein weiteres Mitglied der Besatzung schubsten den Angreifer daraufhin von der „Erika“ in die Dove-Elbe und fuhren mit dem Sportboot davon. Damit war die „Seeschlacht“ aber nicht beendet: Laut Anklage folgten L. und K. mit zwei Schlauchbooten der „Erika“. Als sie zu dem Sportboot aufgeschlossen hatten, rammten sie das Boot mehrere Minuten lang von beiden Seiten.
Damit sollen die beiden Männer auch nicht aufgehört haben, als ihnen mitgeteilt wurde, dass sich eine schwangere Frau an Bord befindet. Stattdessen rief L. vom Schlauchboot aus erneut massive Drohungen zur Besatzung der „Erika“ hinauf und riss den Kraftstoffschlauch des Bootes ab.
Derweil setzte der Angeklagte K. die Kollisionen fort. Die schwangere Frau sprang daraufhin aus Angst ins Wasser und schwamm ans nahe Ufer. Den Angeklagten wird gemeinschaftlicher gefährlicher Eingriff in den Schiffsverkehr in Tateinheit mit Bedrohung und Sachbeschädigung, L. darüber hinaus vorsätzliche Körperverletzung zur Last gelegt.