Bergedorf. Bereits seit dem 22. Juni sitzt der Mann in Fuhlsbüttel wieder hinter Gittern. Warum disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet wurden.
Er ist wieder da – und nach Auskunft von André Otto, Sprecher der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, kam er freiwillig in eine Justizvollzugsanstalt zurück: Der Häftling, der am 25. Mai nicht wieder aus einer genehmigten, unbegleiteten Lockerung in die Sozialtherapeutische Anstalt (Außenstelle Bergedorf) zurückgekehrt war, sitzt bereits seit dem 22. Juni wieder hinter Gittern.
Der verurteilte Gewalttäter soll sich auf Anfrage der Bergedorfer Zeitung an diesem Tag im Haupthaus der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg in Fuhlsbüttel selbst gestellt haben. Andre Otto präzisiert: „Dort ist der Gefangene nun untergebracht. Ihm werden vorerst keine Lockerungen gewährt.“
Bergedorfer Häftling sitzt jetzt in der JVA Fuhlsbüttel ein
Zudem sei ein Disziplinarverfahren gegen den Mann eingeleitet worden. Warum er seine „Nichtrückkehr aus einer Lockerung“, wie es im offiziellen Sprachgebrauch heißt, nach 29 Tagen beendete, bleibt unklar. Dies sei nun Gegenstand des Disziplinarverfahrens.
Der Mann ist unter anderem wegen Körperverletzung-, Erpressungs- und Raubdelikten zu einer Haftstrafe verurteilt worden, zu der die Justizbehörde aufgrund des Datenschutzes keine näheren Angaben macht. Wie sich weiterhin herausstellte, fiel sein Verschwinden am 25. Mai dem Personal in der Bergedorfer Anstalt erst am nächsten Tag auf. Dies soll an einer „fehlerhaften Erfassung im IT-Fachverfahren“ gelegen haben.
Behördensprecher Otto sieht weiterhin keinerlei Anzeichen für eine Mithilfe von Justizvollzugsbeamten bei der Flucht, aber: „Die Anwesenheit des Gefangenen wurde nicht korrekt überprüft. Disziplinarrechtliche Schritte wurden eingeleitet.“