Bergedorf/Lohbrügge. 29 Verkehrssünder erwischt: Wer zu zweit auf dem E-Roller fährt, zahlt 10 Euro Strafe. Für welches Vergehen 200 Euro fällig werden.
Der Fahrradfadfahrer hatte ordentlich Tempo drauf, als er Mittwochvormittag in die Fußgängerzone Alte Holstenstraße einbog. Dort jedoch wurde er bereits von drei Polizisten empfangen: Die Beamten stoppten den rasanten Radfahrer, der hier natürlich hätte schieben müssen.
Ein knappes Dutzend Einsatzkräfte der Bergedorfer Polizeiwache war Mittwoch zwischen acht und 13 Uhr zu einer umfassenden Verkehrskontrolle in Lohbrügge und Bergedorf unterwegs. Im Fokus der Kontrolle waren Verstöße von E-Scooter-Fahrern, aber auch durch Radler oder falsch geparkte Autos.
Polizeikontrolle: 29 Verstöße in Bergedorfs Fußgängerzonen
Insgesamt protokollierten die Beamten 15 Verstöße von Fahrern von E-Scootern: Sechs Fahrer waren unerlaubterweise durch Fußgängerzonen gefahren, sechs weitere Personen stellten die Mietroller unsachgemäß ab. In drei Fällen fuhren zwei Personen gemeinsam auf einem E-Scooter, auch das ist nicht erlaubt. Sieben Verstöße wurden von Fahrradfahren begangen: Vier waren auf der falschen Straßenseite als Geisterradler unterwegs. Ein weiterer fuhr auf dem Gehweg. Ein Radfahrer war in der Fußgängerzone nicht abgestiegen. Hinzu kommt ein Radler, der während der Fahrt sein Handy nutzte.
Auch im Autoverkehr konnte die Polizei sieben Verstöße feststellen. Ein Fahrer hatte eine rote Ampel überquert, ein weiterer war nicht angeschnallt. Außerdem stoppte die Polizei drei Autofahrer, die ihre Kinder nicht ordnungsgemäß angeschnallt hatten. Zwei Autos wurden nicht ordnungsgemäß geparkt.
Insgesamt konnte die Polizei 29 Verstöße feststellen. Auf die Verkehrssünder kommen Verwarn- und Bußgelder zu. Das Fahren zu zweit auf E-Scootern wird mit 10 Euro geahndet, das Fahren über eine rote Ampel mit 200 Euro.