Bergedorf. Das Bezirksamt Bergedorf hat nach einem Bericht unserer Zeitung reagiert, sieht aber wenig Spielraum, den Leerstand zu beenden.
Seit 20 Jahren verfällt das einstige „Hotel Waldschloss“ an der Wentorfer Straße, kurz vor der Landesgrenze – und ist mit seinen kaputten Fenstern und hässlichen Graffitifassaden ein ewiges Ärgernis. Dass der Eigentümer, die Alster Terrain GmbH nun Mitte Februar auf Nachfrage unserer Zeitung angab, dass sich zwei mögliche Nutzer für die Bergedorfer Immobilie interessieren, hat auch die Bezirkspolitik auf den Plan gerufen: Mit einer Nachfrage wollte die CDU jetzt wissen, inwieweit das Bezirksamt in den vergangenen Jahren in Sachen Waldschloss aktiv geworden ist – und ob der Eigentümer jetzt tatsächlich mit Interessenten vorstellig geworden ist. Die Antwort jedoch ist ernüchternd: Stand 6. März hat der Eigentümer noch nichts von sich hören lassen.
„Es liegen derzeit keine offenen Bauanträge vor“, berichtet das Bezirksamt. Und weiter: „Der letzte eingereichte Bauantrag ,Umbau und Nutzung des vorhandenen Gebäudes nach Leerstand zum Hotel’ datierte aus dem Januar 2017 und wurde im Juli 2017 zurückgenommen.“ Tatsächlich hatte der Eigentümer damals von einem Mietinteressenten berichtet, der dann aber in finanzielle Schwierigkeiten geraten war.
Vor 2023 hatte das Bezirksamt zuletzt 2020 Kontakt zum Eigentümer
Der Kontakt des Bezirksamtes zum Eigentümer ist seit Jahren mehr als sporadisch. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat die Bauprüfabteilung zwar „basierend auf dem Zeitungsartikel vom 20. Februar 2023“ den Eigentümer aktuell aufgefordert, den geöffneten Bauzaun zu schließen und ein eingeschlagenes Fenster abzudichten. Davor aber habe es zuletzt im März/April 2020 Kontakt zur Alster Terrain gegeben.
Generell sieht das Bezirksamt wenig Spielraum, den Leerstand zu beenden, verweist unter anderem auf die Rechte des Eigentümers. Es müsse immer „eine Abwägung zwischen der Eigentumsgarantie“ auf der einen Seite „und der Erforderlichkeit von Maßnahmen“ auf der anderen Seite geben. Bislang habe die Bauprüfabteilung ihr Ermessen, bestimmte Instandsetzungsarbeiten anzuordnen noch nicht ausgeübt, „da es sich dabei um rein optische Maßnahmen handelt“.