Hamburg. Ein Mann führt mit einer Frau eine Fernbeziehung und fordert sie auf, ihm sexualisierte Fotos und Videos von ihren Kindern zu schicken.

Hat ein Bergedorfer eine dreifache Mutter angestiftet, sexualisierte Videos von ihren drei Kindern aufzunehmen und sogar konkrete Anweisungen gegeben? Diesen schwerwiegenden Vorwurf erhebt die Staatsanwaltschaft Hamburg, die konkret von sechsundzwanzig Taten zwischen Februar 2019 und Januar 2020 ausgeht, für die sich nun der Angeklagte vor Gericht verantworten muss.

Am Dienstag beginnt vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Hamburg gegen den Mann der Prozess wegen Anstiftung zum Herstellen kinderpornographischer Schriften, teilweise tateinheitlich mit Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen.

Kinderpornografie: Mutter von drei Kindern ist bereits verurteilt

Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass der Bergedorfer mit einer anderweitig bereits verurteilten Frau eine Art Fernbeziehung geführt habe. Via WhatsApp soll er die Mutter von drei minderjährigen Kindern aufgefordert haben, sexualisierte Videos und Fotos zu machen und ihm zu schicken. „Hierbei gab der Angeklagte vor, welche konkreten sexuellen Handlungen an bzw. von den Kindern vorzunehmen waren“, heißt es in der Anklage.

Der Prozess gegen den Angeklagten beginnt am Dienstag, 18. Oktober, vor dem Landgericht in Hamburg. Es sind mehrere Verhandlungstage geplant.